1084
Das Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern wird mit dem
Vollzuge dieser Verordnung beauftragt.
München, den 7. Dezember 1908.
Luitpold,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Geheimer Rat v. Gietl.
Bekanntmachung, die K. Berginspektion Bayreuth betreffend.
Kl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern.
Zum Vollzuge der K. Allerhöchsten Verordnung vom 7. Dezember 1908 betreffend
die K. Berginspektion Bayreuth, wird nachstehendes über die dienstliche Stellung und den
Wirkungskreis des exponierten Bergamtsassessors in Schwandorf verfügt.
81.
Der exponierte Bergamtsassessor in Schwandorf steht unter Aufsicht und Leitung des
K. Berginspektors in Bayreuth.
8 2.
Der Umfang seines Amtsbezirks ist der des Regierungsbezirks Oberpfalz und Regensburg
mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Eschenbach, Kemnath und Erbendorf.
§ 3.
Er wird durch den Berginspektor in die Geschäfte eingewiesen.
8 4.
Alle in dem Bezirk des exponierten Bergamtsassessors anfallenden Sachen, für welche
die Berginspektion zuständig ist, können bei dem exponierten Assessor angebracht werden.