Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Rangordnung.)
I.  Klasse.
Staatsminister.
II.  Klasse.
1.
Staatsräte.
Präsident  des  Obersten  Landesgerichts.
Präsident  des  Verwaltungsgerichtshofs.
Präsident  des  Oberkonsistoriums.
Präsident  des  Obersten  Rechnungshofs.
2.

Gesandte.
Präsidenten  der  Oberlandesgerichte.

Regierungspräsidenten.
Präsident  der  Versicherungskammer.

Präsident  der  Generaldirektion  der  Zölle  und  indirekten  Stenern.
Präsident  der  K.  Bank.

Ministerresidenten.
III.  Klasse.
Ministerialdirektoren.

Geheime  Räte.

Senatopräsidenten  !  Z
6  4  des  Obersten  Landegerichts.
Generalstaatsanmalt

Tic  irgisen  ünd  miur  lueirsihen,  die  Ablelungen  der  Rangklassen  mit  arabischen  Ziffern  bezeich