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Rangordnung.)
I. Klasse.
Staatsminister.
II. Klasse.
1.
Staatsräte.
Präsident des Obersten Landesgerichts.
Präsident des Verwaltungsgerichtshofs.
Präsident des Oberkonsistoriums.
Präsident des Obersten Rechnungshofs.
2.
Gesandte.
Präsidenten der Oberlandesgerichte.
Regierungspräsidenten.
Präsident der Versicherungskammer.
Präsident der Generaldirektion der Zölle und indirekten Stenern.
Präsident der K. Bank.
Ministerresidenten.
III. Klasse.
Ministerialdirektoren.
Geheime Räte.
Senatopräsidenten ! Z
6 4 des Obersten Landegerichts.
Generalstaatsanmalt
Tic irgisen ünd miur lueirsihen, die Ablelungen der Rangklassen mit arabischen Ziffern bezeich