Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  17.  165

Erforderlichenfalls  ist  auch  die  Kochprobe.)  und  die  Prüfung  auf  Kochsalz?)  vorzunehmen.
Hat  die  Prüfung  auf  Kochsalz  eine  deutliche  Reaktion  nicht  ergeben,  so  ist  ein
etwa  hühnereigrosses  Stück  aus  den  innersten  Teilen  des  Fleischstücks  zu  entnehmen
  und  die  Fesstellung  des  Kochsalzgehaltsöo)  auszuführen.  Die  Untersuchung
kann  auch  dem  Chemiker  übertragen  werden.

Frisches  Muskelfleisch  ist  von  roter  Farbe,  bestimmtem,  der  Tierart  eigentümlichen
Geruche,  weichem  Gefüge,  zeigt  eine  unebene,  rillige  streifige  Schnittfläche,  wird  beim  Kochen
grau,  weißlich  oder  bräunlich  und  enthält  nur  Spuren  von  Kochsalz.

Durchgepökeltes  (gesalzenes)  Muskelfleisch  hat  auch  in  den  inneren  Schichten
den  Geruch  des  frischen  Fleisches  verloren;  es  ist  von  festem  Gefüge,  hat  glatte  Schnittflächen,
behält  beim  Kochen  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  die  rote  Farbe  (Salzungsröte)  auch  nach
dem  Erkalten  und  enthält  erheblich  mehr  Kochsalz  als  frisches  Fleisch.

Durchgekochtes  (gebratenes,  gedämpftes,  geschmortes)  Muskelfleisch  hat  auch  in
den  inneren  Schichten  den  Geruch  des  frischen  Fleisches  verloren,  ist  von  festem  Gefüge,  hat
eine  glatte,  trockene  Schnittfläche  und  eine  graue,  weißliche  oder  bräunliche  Farbe.

§  14.
Die  einzelnen  Fleischstücke  sind  namentlich  zu  prüfen  zunächst  an  der  Oberfläche
a)  auf  Finnen  und  andere  ungewöhnliche  Einlagerungen;
b)  auf  Farbe,  Konsistenz  und  Gerucht),  insbesondere  blutige  oder  gelbliche  Färbung,
ranzigen,  tranigen  Geruch,  Erweichung  und  Lockerung  des  Zusammenhanges,  Gas- 



1)  Aus  der  inneren  Schicht  des  Fleischstücks  wird  ein  flaches,  etwa  handtellergroßes  Stück  herausgeschnitten,
in  siedendes  Wasser  gebracht  und  10  Minuten  gekocht.

*:)  a)  Herstellung  des  NReagens:  100  ccm  einer  2prozentigen  Silbernitratlösung  werden  mit

100  cecm  Normal-Ammoniakflüssigkeit  vermischt.  Von  dieser  Flussigkeit  sind  je  20  g.  in
gelben  Glischen  aufzubewahren.

b)  Ausführung  der  Prüfung:  Von  dem  Fleische  wird  ein  aus  den  inneren  Schichten  entnommenes
haselnußgroßes,  etwa  28  wiegendes  Stück  in  ein  mit  20  g  der  Flüssigkeit  beschicktes  Reagensgläschen
gebracht  und  darin  einigemale  kräftig  geschüttelt.  Wenn  ein  weißer,  bei  Tageslicht  schnell  schwärzlich
  werdender  Niederschlag  entsteht,  ist  das  Fleisch  gesalzen,  wenn  nicht,  so  ist  es  frisch.

8)  2  g  Fleisch  werden  mit  2  g  chlorfreiem  Seesand  und  2  bis  3  ccm  Wasser  in  einer  Porzellan--schale
  zu  einem  gleichmässigen  Brei  zerrieben.  Dieser  wird  mit  geringen  Mengen  Wasser  in  einen
Nasskolben  von  110  cem  Inhalt  gespült,  der  über  der  100  ccm-Marke  noch  einen  Steigraum  von  mindestens
10  ceem  bat.  Darauf  wird  zu  der  Mischung  Wasser  hinzugefugt,  bis  die  100  cem-Marke  erreicht  ist.
Hierauf  stellt  man  den  Kolben,  nachdem  sein  Inhalt  tüchtig  durchgeschuttelt  ist,  10  Minuten  lang  in
kochendes  Wasser.  Hierbei  gerinnt  das  Eiweiss,  und  die  Fluüssigkeit  wird  fast  farblos.  Nunmehr  wird
der  Kolbeninhalt  durch  Einstellen  in  kaltes  Wasser  schnell  abgekühlt,  nochmals  durchgeschuttelt  und
filtriert.  Von  dem  klaren,  fast  farblosen  Filtrate  werden  je  25  ccm,  wenn  nötig,  mit  Natronlauge  unter
Anwendung  von  Lackmus  als  Indikator  neutralisiert.  In  der  neutralisierten  Flüssigkeit  wird  nach
Zusatz  von  1  bis  2  Tropfen  einer  kalt  gesättigten  Lösung  von  Kaliumchromat  durch  Titrieren  von
%  Normal-Silbernitratlösung  der  Kochsalzgehalt  ermittelt.

4)  Der  Geruch  ist  erforderlichenfalls  durch  die  Kochprobe  genauer  festzustellen.