Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung  der  Gegenstaͤnde.

Zollsätze.

 

1862.

1864.

1865.

1866.

 

Ihlx.  Sgr.

Thlr.
.

Sgr.

Xr.

Thlr.Sgr.
K.  r.

Ahlr.gr.
Fr.  Xr.

 

betrachten)  welche  nicht  über  24  Fäden
in  der  Kette  auf  einen  Preußischen  Zoll
enthält.

Rohe  Leinwand,  roher  Zwillich  und  Drillich

Gebleichte,  gefärbte)  gedruckte  oder  in  anderer
Art  zugerichtete,  auch  aus  gebleichtem  Garn
gewebte  Leinwand)  gebleichter  oder  in  anderer
Art  zugerichteter  Zwillich  und  Drillich;  rohes
und  gebleichtes,  auch  verarbeitetes  Tisch-,
Bett=  und  Handtücherzeug;  leinene  Kittel)
neue  Leibwäsche,  Battist  und  Linooo

Bänder,  Borten,  Fransen)  Gaze  Kammertuch,
gewebte  Kanten,  Schnüre;  Strumpfwaaren;
Gespinnste  und  Tressenwaaren  aus  Metallfäden
und  Leien.

Zwirnspien

2.  Von  Jute  und  anderen,  nicht  besonders
  genannten  vegetabilischen  Spinnstoffen.


Jute  und  andere,  nicht  besonders  genannte  vegetabilische
  Spinnstoffe,  rohy  gebrochen  oder
gehechelltttttt

Rohes  Grrrn

Gebleichtes,  gefärbtes  und  gezwirntes  Garn:
wie  Garne  von  Flachs  und  Hanf.

3.  Von  Thierhaaren)  mit  Ausnahme  der
Wolle  und  der  Ziegenhaare.

Rohe,  ausgekochte)  sortirte,  gehechelte),  gesottene,

gefärbte)  auch  in  Lockenform  gelegte  Haare

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12
27

 

 

 

Iei

 

 

 

 

 

10  .
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