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Artikel II.
Bauart der Eisenbahnfahrzeuge.
Gegenstände
Größtes -
aleinstes
Maß in Millimeter.
§* 1.
1 Die Eisenbahnfahrzeuge dürfen wegen ihrer Bauart, soweit
sie in den folgenden Punkten berührt ist, nicht zurückgewiesen
werden, wenn sie den bei diesen Punkten gestellten Bedingungen
entsprechen.
2 Jedoch besteht keine Verpflichtung, in Züge, für deren Zusammensetzung
besondere Vorschriften erlassen sind, Wagen einzustellen,
die diesen Vorschriften nicht entsprechen.
-Die nachstehend angegebenen größten und kleinsten Maße
gelten für vorhandenes wie für neu zu beschaffendes Material, soweit
nicht für ersteres die in Klammern beigefügten Maße zugelassen sind.
82.
! Radstand neu zu erbauender Wagen .
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werden auf allen Eisenbahnlinien, die dem internationalen Verkehre
dienen, zugelassen.
Bei Drehgestellwagen ist der Radstand unbeschränkt, bei
anderen Wagen dann, wenn ihre Achsen eine solche Verschiebbarkeit
besitzen, daß die Wagen Krümmungen von 150 Meter Halbmesser
durchfahren können. Wagen der letzteren Art mit einem Nadstande
von mehr als 4 500 Millimeter erhalten das Zeichen —C.— (siehe
Anlage . U.
° Die Vorschriften der Bahnverwaltungen über den zulässigen
größten Nadstand der Wagen, die den Absätzen 3 und 4 nicht
entsprechen, sind den beteiligten Staaten bekannt zu geben
Wenn mehr als zwei Wagenachsen in einem gemeinsamen
Nahmen gelagert sind, so müssen, sofern der Radstand mehr als
2500