Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr. 38. 
II. anf Rechnung des Gefällsablösungsfonds: 
. für Verbesserungen bei den Berg-, Hütten- und Salzwerken 
(außerordentliches Budget Ziff. 1Ia), 
.für weitere Verbesserungen in den ärarialischen Bädern. 
(außerordentliches Budget Ziff. IId), 
343 
3 122 600 MA 
2 000 000 4 
  
Summe II: 
III. auf Rechnung des allgemeinen Staatsanlehens: 
.für Verbesserung der Umschlagsanlagen am Rhein bei Ludwigshafen 
(außerordentliches Budget Ziff. IIId Nr. 1), 
. zur beschleunigten Fortführung von Flußkorrektionsarbeiten am 
Inn, an der Salzach, an der Isar und am Lech 
(außerordentliches Budget Ziff. IIId Nr. 2), 
4für Erweiterung des Universitatege baudee in München, II. und 
letzte Rate . 
(außerordentliches Budget Ziff. me Ar. 5 
für Verlegung des Botanischen Gartens, I. Rate 
(außerordentliches Budget Ziff. III e Nr. 4), 
. für Herstellung eines Neubaues für das humanistische Gyn— 
nasium in Straubing. 
(außerordentliches Budget Ziff. IIIe Nr. 7), 
5122 600 #4; 
790 000 “4 
614 000 4 
2 400 000 “4 
635 500 4 
463 000 4 
  
Summe III: 
IV. auf Rechnung des Staatseisenbahnanlehens: 
für neue Bahnen und zwar für Nebenbahnen 
(II. Nachtrag zum außerordentlichen Buget), 
4902 500. 
33 728 300 +# 
  
Summe IV: 
33 728 300 K. 
Der Staatsminister der Finanzen wird ermächtigt, im Bedarfsfalle zur Deckung der 
unter Ziff. III ausgewiesenen Ausgaben ein Allgemeines Anlehen bis zum Betrage von 
4902 500 KKx und zur Deckung der unter Ziff. IV ausgewiesenen Ausgabe ein Staats- 
eisenbahnanlehen bis zum Betrage von 33 728 300 K aufzunehmen. 
Artikel 3. 
Der Staatsminister der Finanzen wird ermächtigt, die direkten Steuern vorläufig mit 
einem weiteren Viertel des Jahresbetrags zu erheben, und zwar 
der Steuerverhältniszahl, 
1. die Grundsteuer aus einem Jahresbetrage von 76/10 Pfennig für jede Einheit