Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  38.

II.  anf  Rechnung  des  Gefällsablösungsfonds:

.  für  Verbesserungen  bei  den  Berg-,  Hütten-  und  Salzwerken

(außerordentliches  Budget  Ziff.  1Ia),

.für  weitere  Verbesserungen  in  den  ärarialischen  Bädern.

(außerordentliches  Budget  Ziff.  IId),

343

3  122  600  MA
2  000  000  4

 

Summe  II:

III.  auf  Rechnung  des  allgemeinen  Staatsanlehens:
.für  Verbesserung  der  Umschlagsanlagen  am  Rhein  bei  Ludwigshafen

(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIId  Nr.  1),

.  zur  beschleunigten  Fortführung  von  Flußkorrektionsarbeiten  am

Inn,  an  der  Salzach,  an  der  Isar  und  am  Lech
(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIId  Nr.  2),

4für  Erweiterung  des  Universitatege  baudee  in  München,  II.  und

letzte  Rate  .
(außerordentliches  Budget  Ziff.  me  Ar.  5

für  Verlegung  des  Botanischen  Gartens,  I.  Rate

(außerordentliches  Budget  Ziff.  III  e  Nr.  4),

.  für  Herstellung  eines  Neubaues  für  das  humanistische  Gyn—

nasium  in  Straubing.
(außerordentliches  Budget  Ziff.  IIIe  Nr.  7),

5122  600  #4;

790  000  “4

614  000  4

2  400  000  “4
635  500  4

463  000  4

 

Summe  III:

IV.  auf  Rechnung  des  Staatseisenbahnanlehens:

für  neue  Bahnen  und  zwar  für  Nebenbahnen
(II.  Nachtrag  zum  außerordentlichen  Buget),

4902  500.

33  728  300  +#

 

Summe  IV:

33  728  300  K.

Der  Staatsminister  der  Finanzen  wird  ermächtigt,  im  Bedarfsfalle  zur  Deckung  der
unter  Ziff.  III  ausgewiesenen  Ausgaben  ein  Allgemeines  Anlehen  bis  zum  Betrage  von
4902  500  KKx  und  zur  Deckung  der  unter  Ziff.  IV  ausgewiesenen  Ausgabe  ein  Staatseisenbahnanlehen
  bis  zum  Betrage  von  33  728  300  K  aufzunehmen.

Artikel  3.

Der  Staatsminister  der  Finanzen  wird  ermächtigt,  die  direkten  Steuern  vorläufig  mit
einem  weiteren  Viertel  des  Jahresbetrags  zu  erheben,  und  zwar

der  Steuerverhältniszahl,

1.  die  Grundsteuer  aus  einem  Jahresbetrage  von  76/10  Pfennig  für  jede  Einheit