Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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IV. 
Vorstehende Abänderungen wurden durch die Beschlüsse vom 4. Januar und 23. Juni 1908 
gemäß 8 29 der VII. Verfassungsbeilage unter Vorbehalt der Rechte der Pflichtteilsbe- 
rechtigten auf den Pflichtteil bestätigt und sind in die Fideikommißmatrikel einzutragen. 
Augsburg, den 23. Juni 1908. 
K. Oberlanbesgericht. 
Der K. Oberlandesgerichtspräsident: 
von Pohl. 
Nr. 17783. 
Bekanntmachung, die Kontrollabstempelung ausländischer Inhaberpapiere mit Prämien betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Der Bundesrat hat sich mit Beschluß vom 27. Juni 1908 — Zentralblatt für das 
Deutsche Reich S. 249 — damit einverstanden erklärt, daß im Sinne des Bundesrats- 
beschlusses vom 19. März 1908 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 147, Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 274 — die Kontrollabstempelung ausländischer Inhaberpapiere 
mit Prämien als ordnungsgemäß bewirkt auch dann anzusehen ist, wenn sie mit anderem 
als schwarzem Farbaufdrucke vorgenommen ist. 
München, den 7. Juli 1908. 
v. Pfaff.