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IV.
Vorstehende Abänderungen wurden durch die Beschlüsse vom 4. Januar und 23. Juni 1908
gemäß 8 29 der VII. Verfassungsbeilage unter Vorbehalt der Rechte der Pflichtteilsbe-
rechtigten auf den Pflichtteil bestätigt und sind in die Fideikommißmatrikel einzutragen.
Augsburg, den 23. Juni 1908.
K. Oberlanbesgericht.
Der K. Oberlandesgerichtspräsident:
von Pohl.
Nr. 17783.
Bekanntmachung, die Kontrollabstempelung ausländischer Inhaberpapiere mit Prämien betreffend.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Der Bundesrat hat sich mit Beschluß vom 27. Juni 1908 — Zentralblatt für das
Deutsche Reich S. 249 — damit einverstanden erklärt, daß im Sinne des Bundesrats-
beschlusses vom 19. März 1908 — Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 147, Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 274 — die Kontrollabstempelung ausländischer Inhaberpapiere
mit Prämien als ordnungsgemäß bewirkt auch dann anzusehen ist, wenn sie mit anderem
als schwarzem Farbaufdrucke vorgenommen ist.
München, den 7. Juli 1908.
v. Pfaff.