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Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln.
Dalon
zu der
Obligation der Stadt Myslowitz
+...
über
100 Thaler à fünf Prozent verzinslich.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten
Obligation die . .te Serie Zinskupons 46 die fünf Jahre 18. bis 18. bei der
Kämmereikasse zu Myslowitz, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen
diese Ausreichung protestirt worden ist.
Myslowitz, den0#en 18.
Der Magistrat.
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes
unter Beifügung der Amtstitel.)
(Nr. 6776.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte an die Stadt Freistabt im Regicrungsbezirk Liegnitz für
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Freistadt über
Zorus und Lessendorf nach der Beuthen-Neusalzer Chaussee bei der Neumühle
im Kreise Freistadt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-Chaussee
von Freistadt über Zyrus und Lessendorf nach der Beuthen-Neusalzer
Chaussee bei der Neumühle im Kreise Freistadt, Regierungsbezirk Liegnitz, genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Freistadt das Expropriationsrecht
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusä chen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom