Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1338  —

Provinz  Schlesien,  Regierungebezirk  Oppeln.
Dalon

zu  der
Obligation  der  Stadt  Myslowitz
+...
über
100  Thaler  à  fünf  Prozent  verzinslich.

Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  vorbenannten
Obligation  die  .  .te  Serie  Zinskupons  46  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der
Kämmereikasse  zu  Myslowitz,  sofern  nicht  von  dem  Inhaber  der  Obligation  gegen
diese  Ausreichung  protestirt  worden  ist.

Myslowitz,  den0#en  18.

Der  Magistrat.

(Unterschrift  des  Dirigenten  und  eines  Magistratsmitgliedes
unter  Beifügung  der  Amtstitel.)

 

(Nr.  6776.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  17.  Juli  1867.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  die  Stadt  Freistabt  im  Regicrungsbezirk  Liegnitz  für
den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Kreis-Chaussee  von  Freistadt  über
Zorus  und  Lessendorf  nach  der  Beuthen-Neusalzer  Chaussee  bei  der  Neumühle
  im  Kreise  Freistadt.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Kreis-Chaussee
  von  Freistadt  über  Zyrus  und  Lessendorf  nach  der  Beuthen-Neusalzer
Chaussee  bei  der  Neumühle  im  Kreise  Freistadt,  Regierungsbezirk  Liegnitz,  genehmigt
  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Freistadt  das  Expropriationsrecht
für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur
Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der
für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.
Zugleich  will  Ich  dem  gedachten  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes
nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden
Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusä  chen
Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen
angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife

vom