Metadaten : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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827.  Sexta:  Vertheilung
2  Stunden  wöchentlich.  des  ingerrtene:

Im  Sommer:  Ausbildung  der  botanischen  Grundbegriffe  durch  Anschanung  und
Beschreibung  bekannter  lebender  Pflanzen.

Im  Winter:  Vertreter  aus  sämmtlichen  Klassen  der  Wirbelthiere.

Oninta:
2  Stunden  wöchentlich.
Im  Sommer  Botanik:  Erweiterung  der  in  Sexta  gewonnenen  morphologischen
Kenntnisse.  Einführung  in  das  Linné'sche  System.
Im  Winter  Zoologie:  Erweiterung  des  Pensums  der  Sexta.  Klasse,  Ordunng,
Familie,  Gattung,  Art.
Quarta:
2  Stunden  wöchentlich.
Im  Sommer:  Uebungen  im  Bestimmen  der  Pflanzen.  Natürliche  Klassen.  Vergleichende
  Uebersicht  über  die  Pflanzenorgane.
Im  Winter:  Rückblick  auf  die  Wirbelthiere.  Vertreter  aus  sämmtlichen  Klassen  der
Wirbellosen.
Untertertia:
2  Stunden  wöchentlich.
Im  Sommer:  Bestimmung  von  Pflanzen.  Das  natürliche  System.
Im  Winter:  Bau  und  Leben  des  Menschen.  Vergleichende  Rückblicke  auf  den  Thierkörper.

Obertertia:
2  Stunden  wöchentlich.
Im  Sommer:  Sporenpflanzen.  Anatomie  und  Physiologie  der  Pflanzen.
Im  Winter:  Mineralogie  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Krystallographie.

Untersecunda:
2  Stunden  wöchentlich.

Mineralogie  und  Geologie.  Gelegentlich  der  Paläontologie  Wiederholungen  aus  den
Gebieten  der  Zoologie  und  Botanik.

#28.  Uebung  im  Beobachten.  Uebersichtliche  Kenntniß  der  Botanik,  Zoologie,  Lehrziel.
Anthropologie  und  Mineralogie.
Ueberblick  über  Bau  und  Entwickelung  des  Erdkörpers.