Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Im  Anschluß  hieran  wird  gemäß  Art.  4  Abs.  I  der  rechtsrheinischen  Gemeindeordnung
im  Einverständnis  mit  den  K.  Staatsministerien  der  Justiz,  des  Innern  für  Kirchen=  und
Schulangelegenheiten,  sowie  der  Finanzen  zur  gleichzeitigen  Einverleibung  der  Gemeinde
Offenhausen  in  die  Stadtgemeinde  Neu-Ulm  die  Genehmigung  erteilt.

München,  den  31.  Dezember  1907.
J.  A.  P

Staatsrat  v.  Krazeisen.

Nr.  325.

Bekanntmachung,  das  Viehseuchenübereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Osterreich-Ungarn
  vom  25.  Januar  1905  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Nachstehend  wird  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  7.  September  1907
aus  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  vom  13.  September  1907  Nr.  41  Seite  432
zum  Abdruck  gebracht.

München,  den  7.  Januar  1908.
J.  A.

Ministerialrat  Krenner.—

Abdruck.
Bekanutmachung.

Mit  Rücksicht  auf  die  innere,  administrative  Einteilung  in  den  im  österreichischen
Reichsrate  vertretenen  Königreichen  und  Ländern  wird  das  Verzeichnis  der  in  den  Anlagen  1
und  II  zum  Viehseuchenübereinkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  Osterreich-Ungarn
vom  25.  Januar  1905  (Reichs-Gesetztl.  1906  S.  287)  aufgeführten  Sperrgebiete,  wie
folgt,  berichtigt:

Aulage  I.
1.  I.  Erstes  Sperrgebiet  in  Niederösterreich.
Statt  „Unter-Gänserndorf“  zu  setzen:
„Gänserndorf“.
2.  X.  Erstes  Sperrgebiet  in  Böhmen.

Hinzuzusetzen:
„Bezirkshauptmannschaft  Preßnit