Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Vorschlagsliste  A:  71.232:  8400  =  8  Stellen,
„  B:  57.967:  8400  =  6  Stellen,

„  C:  49.988:  8400  =  5  Stellen,

D:  28.765:  8400  =  3  Stellen,

der  höchstbedachte  Einzelkandidat:  1.000:  8400  =  0  Stellen,
insgesamt:  22  Stellen.
Da  hiernach  nicht  sämtliche  Stellen  besetzt  sind,  wird  die  Stimmenzahl  jeder  Vorschlagsliste

  durch  die  um  1  vermehrte  Zahl  der  ihr  zugewiesenen  Stellen  geteilt.
Vorschlagsliste  A:  71.232:  (8-+  1  -)  9  =  7914  %½,

 

 

„  B:  57.967:(6+  1  -)  7  =  8281,

„  C:  49.988:  (5  +  1  -)  6  =  8331  /.,

„  D:  28.765:  (3+  1  -)  4  =  7191  ¼,
der  höchstbedachte  Einzelkandidat:  1.000:(O0+  1  -)  1  =  1000.

Der  Vorschlagsliste  C,  bei  der  sich  hierbei  der  größte  Quotient  ergibt,  wird  die  23.  Stelle
zugewiesen.
Da  noch  eine  weitere  Stelle  zu  besetzen  ist,  wird  die  Stimmenzahl  der  Vorschlagsliste
C  durch  die  wiederum  um  1  vermehrte  Zahl  der  ihr  zugewiesenen  Stellen  geteilt.
49.988:  (56+  1J1-)  7=  7141  ½7.
Der  neue  Quotient  wird  mit  den  vorhin  ermittelten  Quotienten  verglichen.
Vorschlagsliste  A:  7914%,
„  B:  8281,
„  C:  7141  ½,
„  D:  7191  ¼,
der  höchstbedachte  Einzelkandidat:  1000.
Der  Vorschlagsliste  B,  die  nunmehr  den  größten  Quotienten  aufweist,  wird  die
24.  Stelle  zugewiesen.

Es  erhalten  hiernach  im  ganzen

Vorschlagsliste  ..  8  Stellen,
„  B:  (6  +  1  -)  7  Stellen,
„  C:  (5+—  1-)  6  Stellen,
„  D:  39  tellen,

 

insgesamt:  24  Stellen.

Zur  Nachprüfung  (§  21  der  Wahlordnung)  werden  die  Stimmenzahlen  der  einzelnen
Vorschlagslisten  durch  den  Quotienten,  auf  den  die  24.  Stelle  traf,  geteilt.