448
Vorschlagsliste A: 71.232: 8400 = 8 Stellen,
„ B: 57.967: 8400 = 6 Stellen,
„ C: 49.988: 8400 = 5 Stellen,
D: 28.765: 8400 = 3 Stellen,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 1.000: 8400 = 0 Stellen,
insgesamt: 22 Stellen.
Da hiernach nicht sämtliche Stellen besetzt sind, wird die Stimmenzahl jeder Vorschlagsliste
durch die um 1 vermehrte Zahl der ihr zugewiesenen Stellen geteilt.
Vorschlagsliste A: 71.232: (8-+ 1 -) 9 = 7914 %½,
„ B: 57.967:(6+ 1 -) 7 = 8281,
„ C: 49.988: (5 + 1 -) 6 = 8331 /.,
„ D: 28.765: (3+ 1 -) 4 = 7191 ¼,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 1.000:(O0+ 1 -) 1 = 1000.
Der Vorschlagsliste C, bei der sich hierbei der größte Quotient ergibt, wird die 23. Stelle
zugewiesen.
Da noch eine weitere Stelle zu besetzen ist, wird die Stimmenzahl der Vorschlagsliste
C durch die wiederum um 1 vermehrte Zahl der ihr zugewiesenen Stellen geteilt.
49.988: (56+ 1J1-) 7= 7141 ½7.
Der neue Quotient wird mit den vorhin ermittelten Quotienten verglichen.
Vorschlagsliste A: 7914%,
„ B: 8281,
„ C: 7141 ½,
„ D: 7191 ¼,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 1000.
Der Vorschlagsliste B, die nunmehr den größten Quotienten aufweist, wird die
24. Stelle zugewiesen.
Es erhalten hiernach im ganzen
Vorschlagsliste .. 8 Stellen,
„ B: (6 + 1 -) 7 Stellen,
„ C: (5+— 1-) 6 Stellen,
„ D: 39 tellen,
insgesamt: 24 Stellen.
Zur Nachprüfung (§ 21 der Wahlordnung) werden die Stimmenzahlen der einzelnen
Vorschlagslisten durch den Quotienten, auf den die 24. Stelle traf, geteilt.