Metadata : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

Französisch.  37

Die  syntaktischen  Hauptgesetze  über  Geschlechtswort,  Hauptwort,
Eigenschaftswort,  Fürwort  und  Umstandswort.  Wiederholung  der
Lehraufgabe  der  0  III.

Im  übrigen  wie  im  Gymnasium.

0  I—0O  I.  Je  4  Stunden  wöchentlich.

Die  Lektüre,  welche  wie  im  Gymnasium  den  Mittelpunkt  des
Unterrichts  bildet,  wird  ausgedehnter  und  eingehender  behandelt  als
dort,  so  daß  eine  reichere  Anschauung  von  der  Eigenart  der  französischen
  Literatur  in  den  letzten  Jahrhunderten  sowie  einige  Kenntnis
der  Kultur  und  des  Volkstumes  gewonnen  wird.

Wiederholung  und  Ergänzung  der  wichtigeren  Abschnitte  der
Grammatik.  Grundzüge  der  Lehre  vom  Versbau.  Das  Notwendigste
aus  der  Synonymik  und  Stillehre.  Erweiterung  des  Wortschatzes,  auch
nach  der  technischen  und  wissenschaftlichen  Seite.

Schriftliche  und  mündliche  Ubungen.  Anleitung  zum  Aussatz,
von  häufigen  kleinen  Wiedergaben  des  Gelesenen  bis  zur  freieren  Behandlung
  von  eng  begrenzten  konkreten  Aufgaben  fortschreitend.  Sprechübungen
  in  jeder  Stunde,  nicht  bloß  im  Anschluß  an  Gelesenes  und
an  Vorkommnisse  des  täglichen  Lebens,  sondern  auch  über  Geschichte,
Literatur,  Kultur  des  französischen  Volkes.

C.  Oberrealschule.
a)llgemeines  Tehrziel.

Verständnis  der  wichtigeren  französischen  Schriftwerke  der  letzten
drei  Jahrhunderte,  Einsicht  in  das  grammatische  System  der  Sprache,
einige  Kenntnis  der  wichtigsten  Abschnitte  der  Literatur=  und  Kulturgeschichte
  des  französischen  Volkes,  Ubung  im  mündlichen  und  schriftlichen
  Gebrauche  der  Sprache.

b)  TLehraufgaben.

Vorbemerkung.  An  den  lateinlosen  Schulen  fällt  dem  Französischen
  bezüglich  der  grammatischen  Schulung  dieselbe  Aufgabe  zu,  wie
an  den  lateinlehrenden  dem  Lateinischen;  auch  steht  an  den  ersteren  für
den  Betrieb  des  Französischen  weit  mehr  Zeit  zur  Verfügung.  Daraus
ergeben  sich  notwendig  Verschiedenheiten  der  Behandlung  im  einzelnen
trotz  der  im  wesentlichen  für  alle  Realanstalten  gleichen  allgemeinen
Normen.  An  den  lateinlosen  Anstalten  muß  das  System  der  Grammatik
  als  solches  zur  Erkenntnis  gebracht  werden,  das  Theoretische  ist
gründlicher  zu  befestigen,  das  Praktische  reichlicher  zu  betreiben.  Dies
gilt  auch  von  den  Hilfsdisziplinen,  wie  Stilistik,  Metrik,  Synonymik.
Lektüre,  mündliche  und  schriftliche  übungen  sind  im  ganzen  wie  an  den
Realgymnasien  zu  betreiben,  nur  eingehender.