Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

456  Verfassungsstreit  in  Berlin  und  Frankfurt.  1862

den  ersten  Schritten  zur  Verfassung  widersprochen,  der  in
Erfurt  sich  gegen  die  deutsche  Einheit  erhoben,  der  die  ehrlose
  Olmützer  Politik  vertheidigt  habe,  um  dann  im  Bundestag
eine  seiner  Gesinnung  entsprechende  nahrhafte  Unterkunft  zu
finden,  dieser  servile  Aristokrat  habe  sich  jetzt  von  Napoleon
in  den  Künsten  des  Staatsstreichs  unterrichten  lassen,  und
hoffe,  mit  Kartätschensalven  die  Fetzen  der  Verfassung  in  alle
Winde  zu  jagen.  Hier  heiße  es  also,  fest  auf  dem  Boden
des  Gesetzes  zusammen  zu  stehen,  jede  unwürdige  Schwäche
abzuwerfen,  und  an  keiner  Stelle  das  geringste  Atom  des
beschworenen  Verfassungsrechtes  mit  feiger  Nachgiebigkeit  zu
opfern.
Trotz  dieser  tausendstimmigen  Kriegserklärung  waren
Bismarck's  erste  Schritte  Versuche  zum  Ausgleich.  Er  lud
die  Führer  der  Altliberalen  zu  sich,  entwickelte  ihnen  seine
Absichten  und  bot  ihnen  einige  Plätze  im  Cabinet  an.  Sie
waren  überrascht,  ihn  so  ganz  anders  zu  finden,  als  die
liberale  Welt  ihn  zu  schildern  liebte.  Aber  die  unglückliche,
von  ihnen  groß  gezogene  Forderung  der  zweijährigen  Dienstzeit
  stand  zwischen  ihnen.  Würden  wir,  sagte  Simson,
Minister  ohne  diese  Einräumung,  so  wären  wir  Officiere  ohne
Soldaten.  Bismarck  zog  darauf  den  von  der  Budgetcommission
  bereits  verstümmelten  Etat  für  1863  zurück,  um  die
Zahl  der  brennenden  Streitfragen  nicht  noch  weiter  anwachsen
zu  lassen,  indem  er  baldigste  Vorlage  beim  Beginn  der  neuen
Session  im  Januar  1863,  nebst  dem  so  oft  begehrten  neuen
Gesetze  über  die  Dienstpflicht  verhieß.  Die  Antwort  war  ein
Beschluß  des  Hauses,  daß  die  Regierung  verpflichtet  sei,  das
Budget  für  1863  vor  Beginn  des  Jahres  vorzulegen,  und
daß  jede  Ausgabe  vor  dessen  Genehmigung  verfassungswidrig