Metadaten : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

(XVI  )

 

Militärpersonen  —  nachträgliche  Zustimmung  der  Stände  zu  der  unterm
15ten  Juni  1849  angeordneten  Einübung  der  Dienstreservemannschaften
aus  den  Altersclassen  der  Jahre  1844—  1847

—  —  inwiefern  selbigen  die  Theilnahme  an  Vereinen  und  Versammlungen

verboten  ist  .

Musikmachen,  gewerbmäßiges,  —  inwiefern  die  Ausübung  dieses  Gewerbes
an  bestimmten  Orten  auch  in  Zukunft  von  besonderer  obrigkeitlicher
Erlanbniß  und  der  Erfüllung  gewisser  Voraussetungen  abbangig  gemacht
werden  kann  ..

Musikzwang,  Bannrecht,  —  wird  aufgehoben.  .

B
N.

Neue  deutsche  Zeitung,  in  Frankfurt  a.  M.  erscheinende,  —  Verbot  wider
deren  Vertrieb  in  hiesigen  Landen.  .
Niederjagd,  s.  Jagd.

O.

Oberappellationsgericht  —  welche  Rechtssätze  dasselbe  seinen  Entscheidun—
gen  in  Bezug  auf  Unterzeichnung  von  Urkunden  und  Vertretung  der  Ge—
meinden  in  Processen  durch  Syndicen  zu  unterlegen  pflegt

Oberlausitz,  Markgrafthum,  —  abgeänderte  Statuten  der  mit  einer  Leih=  und
Sparbank  verbundenen  landständischen  Hypothekenbank  für  selbiges
Oesterreich,  Kaiserreich,  —  nachträgliche  Uebereinkunft  zwischen  selbigem  und

dem  Rönigreiche  Sachsen  in  Betreff  der  Bestimmungen  Art.  IX  u.  XI

des  zwischen  beiden  Staaten  unterm  5ten  März  1848  abgeschlossenen
Haupt-Grenz=  und  Territorial  -Recesses
Oesterreichischer  Postverein,  s.  Deutsch-  Oesterreichischer  Postrerein.

P.

Parochien,  zu  welchen  Königlich  Sächsische  und  Herzoglich  Altenburgische  Unterthanen

  gehören,  —  Receß  über  Regelung  der  kirchlichen=  und  Schulverhältnisse
  derselben  .

Patente,  an  Schiffsführer  ertheilte,  —  sind  nach  Ableben  der  an  die
betreffende  Behörde  zurückzugeben  ..

Personalsteuer,  s.  Gewerbe-  und  Personalsteuer.

Posttaxordnung,  neue,  —  tritt  am  Isten  Juli  1850  in  hiesigen  Landen  in
Kraft  .  .  Z  .%

Prädicate,  s.  Dienstprädicate.

Prämienagusschreiben  vom  10ten  December  1844  —  die  guf  die  Landwirthschaft
  sich  beziehenden  Bestimmungen  in  den  6&  13—22  dessel—
ben  treten  künftig  außer  Kraft

Preßgesetz  vom  18ten  November  1848  —  einige  Zusätze  zu  seleigem

Preßvergehen  —  Aufhebung  des  Gesetzes  vom  18ten  November  1848  über

die  provisorische  Einrichtung  des  Strafverfahrens  dabei

 

Tag.

13  Nov.
22  Nov.

4  Mai
19  Febr.

1  Nov.

9  Febr.
23  Febr.

17  April

17  Jan.

5  Dec.
20  Deec.

13  Juni

13  Dee.
3  Juni
4  Juni

21  Nov.

 

Seite.

260

268  fg.

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196
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153  fg.

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262  fg.

 

Paragraph.

28,  29

1—44