Nr. 59. 679
Anlage III.
Verzeichnis
der Beamten der Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Lateinschulen, der Kreisbaugewerkschule
Kaiserslautern, der landwirtschaftlichen Mittelschulen und Kreisackerbauschulen,
die nach einer etatsmäßigen Dienstzeit von drei Jahren unwiderruflich sind.
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Rektoren der Oberrealschulen.
Konrektoren der Oberrealschulen.
Rektoren der Realschulen und der Progymnasien.
Rektor der Kreisbaugewerkschule Kaiserslautern.
Rektoren der landwirtschaftlichen Mittelschulen.
Professoren der Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen und landwirtschaftlichen
Mittelschulen.
Subrektoren der Lateinschulen.
Vorstände der Kreisackerbauschulen.
Reallehrer der Oberrealschulen, Gymnasiallehrer der Progymnasien und sonstige Lehrer
an diesen Anstalten mit akademischer Vorbildung, Reallehrer der Realschulen, Studienlehrer
der Lateinschulen, Lehrer der Kreisbaugewerkschule Kaiserslautern, Reallehrer der landwirtschaftlichen
Mittelschulen, Lehrer der Kreisackerbauschulen mit akademischer Vorbildung.
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