Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  2.  35

2.  Reale  Gewerberechte:
Die  reale  Schenk-  und  Gastgerechtigkeit  in  Steinbach.

C.  Kirchliche  Ehrenrechte  der  Freiherrn  von  Hutten  zum  Stolzenberg:

1.  Das  Patronatsrecht  über  die  Pfarrei  Steinbach;
2.  das  Recht,  zur  rechten  Seitentüre  in  die  Steinbacher  Kirche  einzutreten  und  das
Recht  auf  Benützung  von  sechs  Kirchenstühlen  in  dieser  Kirche.

D.  Bewegliches  Zubehör:
(Schloßeinrichtung,  Bibliothek,  Silberzeug,  Gemälde  und  andere  Kunstgegenstände)  nach
genauem  bei  den  Akten  befindlichem  Verzeichnisse  in  einem  Schätzungswerte  von  22  447  —
—  zweiundzwanzigtausendvierhundertundsiebenundvierzig  Mark  —.

E.  Kapitalien:

285  400  —+  —  zweihundertfünfundachtzigtausendvierhundert  Mark  —  Reinerlös  aus  dem
Verkaufe  des  Gutes  Romsthal  in  Hessen-Nassau;

102  000  A  —  einhundertundzweitausend  Mark  —  Reinerlös  aus  dem  Verkaufe  des  Gutes
Stöckach-Walchenfeld,  darunter  62000  Hypothekenkapitalien,  während  der
Rest  in  mündelsicheren  Wertpapieren  angelegt  und  auf  den  Namen  des  Fideikommisses
  bei  der  K.  Filialbank  in  Würzburg  hinterlegt  ist.

Diese  Fideikommißkapitalien  von  zusammen  387  400  K  dreihundertsiebenundachtzigtausendvierhundert
  Mark  —  mehren  sich  noch  um  den  Betrag,  der  nach  Wegfertigung  aller
Kosten  für  die  Fideikommißerrichtung  von  der  Summe  von  19600  —  übrig  bleibt.

II.  Lasten  des  Fideikommisses:

a)  Die  Patronatsleistungen  an  die  Pfarrpfründestiftung  in  Steinbach,  nämlich  ein  jährliches
  Holzreichnis  von  9,4  Ster  gemischtem  Holz  und  dreihundert  Stück  gemischten  Wellen
an  den  jeweiligen  Pfarrer  in  Steinbach,  wofür  dieser  jährlich  zwei  Jahrtäge  —  am  26.  März
und  19.  Juni  —  für  die  Familie  der  Freiherrn  von  Hutten  zum  Stolzenberg  zu
halten  hat,  und  weiterhin  die  gesamte  Baulast  am  Pfarrhause  mit  Scheuer,  Stallung,  Holzund
  Waschhaus,  sowie  Instandhaltung  des  Hofes,  der  Gartenmauer  und  des  Lattenzauns
auf  Pl.-Nr.  52  der  Steuergemeinde  Steinbach  im  hergebrachten  Umfange,  wogegen  der  jeweilige
  Pfarrer  an  den  Fideikommißbesitzer  einen  jährlichen  Baukanon  von  10  K—  71  -##
zu  entrichten  hat.