Nr. 2. 35
2. Reale Gewerberechte:
Die reale Schenk- und Gastgerechtigkeit in Steinbach.
C. Kirchliche Ehrenrechte der Freiherrn von Hutten zum Stolzenberg:
1. Das Patronatsrecht über die Pfarrei Steinbach;
2. das Recht, zur rechten Seitentüre in die Steinbacher Kirche einzutreten und das
Recht auf Benützung von sechs Kirchenstühlen in dieser Kirche.
D. Bewegliches Zubehör:
(Schloßeinrichtung, Bibliothek, Silberzeug, Gemälde und andere Kunstgegenstände) nach
genauem bei den Akten befindlichem Verzeichnisse in einem Schätzungswerte von 22 447 —
— zweiundzwanzigtausendvierhundertundsiebenundvierzig Mark —.
E. Kapitalien:
285 400 —+ — zweihundertfünfundachtzigtausendvierhundert Mark — Reinerlös aus dem
Verkaufe des Gutes Romsthal in Hessen-Nassau;
102 000 A — einhundertundzweitausend Mark — Reinerlös aus dem Verkaufe des Gutes
Stöckach-Walchenfeld, darunter 62000 Hypothekenkapitalien, während der
Rest in mündelsicheren Wertpapieren angelegt und auf den Namen des Fideikommisses
bei der K. Filialbank in Würzburg hinterlegt ist.
Diese Fideikommißkapitalien von zusammen 387 400 K dreihundertsiebenundachtzigtausendvierhundert
Mark — mehren sich noch um den Betrag, der nach Wegfertigung aller
Kosten für die Fideikommißerrichtung von der Summe von 19600 — übrig bleibt.
II. Lasten des Fideikommisses:
a) Die Patronatsleistungen an die Pfarrpfründestiftung in Steinbach, nämlich ein jährliches
Holzreichnis von 9,4 Ster gemischtem Holz und dreihundert Stück gemischten Wellen
an den jeweiligen Pfarrer in Steinbach, wofür dieser jährlich zwei Jahrtäge — am 26. März
und 19. Juni — für die Familie der Freiherrn von Hutten zum Stolzenberg zu
halten hat, und weiterhin die gesamte Baulast am Pfarrhause mit Scheuer, Stallung, Holzund
Waschhaus, sowie Instandhaltung des Hofes, der Gartenmauer und des Lattenzauns
auf Pl.-Nr. 52 der Steuergemeinde Steinbach im hergebrachten Umfange, wogegen der jeweilige
Pfarrer an den Fideikommißbesitzer einen jährlichen Baukanon von 10 K— 71 -##
zu entrichten hat.