Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die  Volksschule.  47

zu  Christen  zu  erzielen,  hierzu  aber  den  Gottesdienst,  die  Schule  und  die
Privatseelsorge  als  untrennbare  und  sich  ergänzende  Mittel  zu  benützen.
Auch  in  der  Schule  sei  die  religiöse  Bildung  und  die  Befestigung  im  Glauben
  die  Hauptsache;  gegen  sie  trete  der  Unterricht  in  weltlichen  Fertigkeiten
  entschieden  zurück,  und  jedenfalls  müsse  derselbe  so  eingerichtet
sein,  dass  er  die  religiöse  Gesinnung  nicht  nur  nicht  beeinträchtige,  sondern
er  vielmehr  vollständig  von  ihr  durchdrungen  und  geleitet  werde.  Alle  irdischen
  Zielpunkte  der  Erziebung  fügen  sich  dem  höchsten  derselben,  dem
des  christlichen  Lebens  und  des  Seelenheiles.  Hiernach  sei  der  Lehrstoff
und  die  Methode  zu  bestimmen,  die  für  jeden  Unterrichtsgegenstand  erforderliche
  Zeit  zu  bemessen,  vor  Allem  aber  der  ganze  Geist  der  Schule  zu
ordnen.  Unveräusserliches  Recht  der  Kirche  sei  es,  die  ihr  für  nöthig  erscheinenden
  Schulen  zu  errichten  und  in  denselben  die  von  ihr  für  geeignet
erachteten  Lehrer  und  Lehrkörperschaften  zu  verwenden.  Aber  auch  in
Beziehung  sämmtlicher  anderer  Schulen  sei  bei  der  Untrennbarkeit  der
weltlichen  und  der  religiösen  Bildung  die  Leitung  des  Volksunterrichtes
durch  die  Kirche  selbstverständlich  ).  Auch  besitze  sie  vorzugsweise  das

1)  Es  bedarf  Übrigens  nicht  erst  der  Bemerkung,  dass  diese  ganze  Argumentation  mehr
oder  weniger  auch  auf  den  höheren  Unterricht  passt  und  somit  auch  eine  ausschliiessliche
Unterordnung  desselben  unter  die  Gelstlichkeit  sich  auf  dieselbo  gründen  lässt.  Wenn  nämlich
allerdings  bei  Gebiüldeteren  und  bei  längerer  Schulzeit  ein  getrennter  Unterricht  in  der  Religion
  und  in  der  Wissenschaft  ohne  Zerstörung  der  nothwendigen  harmonischen  Ausbildung
möglich  Ist,  so  Ist  cs  immerhin  vorsichtiger,  beide  in  der  Art  zu  verbinden,  dass  auch  die
Wissenschaft  nach  Mothode  und  nach  Inhalt  vollständig  im  Einklange  mit  der  Kirchenlehre
gehalten  bleiben.  Dadurch  wird  der  Jugend  Verglelchung,  Zweifel  und  selbatstindiges
Urtheil  erspart,  somit  mancher  Verlust  an  Gläubigen  vermieden.  Wenn  trotz  desaen  In  Betreff
  des  höheren  Untorrichtes,  also  der  Gymnasion,  Gewerbeschulen,  Univeraltäten,  die
analoge  Forderung  nicht  mit  voller  Strenge  gestellt,  wenigstens  nicht  so  aufrecht  erhalten
worden  ist,  so  tragen  daran  dem  Willen  fremde,  unüberwindliche  Ilindernisse  die  Schuld.
Die  Sache  gehört  zunächst  nicht  hicher,;  doch  mögon  zur  Gewinnung  einer  allgemeinen
Uebersicht  einige  kurzo  Andeutungen  auch  über  diese  Seite  der  klerikalen  Thütlgkelt  gestattet
  scin,  namentlich  auch  In  der  Richtung,  wie  weit  hier  cin  Erfolg  erreicht  wurde  und
werden  konnte.  —  DIo  Wissenschaften  hatten  In  den  Liündern  freier  golstiger  Bewegung,
also  in  den  protestantischen  und  aufrichtig  paritätischen,  cinen  solchen  Aufschwang  genommen,
  dass  eine  Abrichtung  In  mönchlischer  Metbode  und  sachlicher  Dürftigkelt  unmöglich
die  Concurrenz  mit  ihnen  bestohen  konnte;  die  öffentliche  Meinung,  das  tügliche  Bedürfniss,
der  Staat  selbst  verlangten  gebieterlsch  andere  Ergebnisse,  somit  auch  andere  Methoden
undLchrer.  Ucberdiess  war  die  In  manchen  Ländern  stantsrechtlich  ausgesprochene  Glelchberechtigung
  aller  Confessionen,  namentlich  die  Befühlgung  zu  nlien  öffentlichen  Acmtern
für  Jeden  Befühlgten  ohne  Rücksicht  auf  Rellglon,  eine  ernstliche  Verlegenhelt.  'Theilweises
Nachgeben  war  somit  nieht  zu  vormelden,  und  os  handelte  sich  nur  davon,  von  der  apeci-Nsch
  katholischen  Erziehung  80  viel  als  möglich  zu  retten.  Hllerzu  wurden  denn  aber
dreierlel  Mansaregeln  ergriffen.  —  Vor  Allem  gieng  das  Bestreben  dahin,  wenigstens  noch
einzelne  ausschliesslich  unter  der  Geistlichkelt  stehende,  wo  möglich  von  Mönchen  geleitete
Lehranstalten  aufrecht  zu  erhalten  oder  neu  zu  gründen,  scl  es  Penslonnte,  sei  es  Anstalten
mit  externen  Schülern.  Wenn  nuch  damit  nur  ein  numerlsch  geringer  ‘Theil  dor  Jugend
vor  Ansteckung  bewahrt  wurde,  so  konnte  doch  immerhin  ein  Kern  unverfülschter  Bildung
erhalten  werden  und  mochte  man  hoffen  durch  den  Stand  und  somit  die  wahrscheinlicho
künftige  Stellung  die  Zahl  zu  ersetzen.  So  welt  die  Forderungen  der  Regierungen  oder  unabwelsbare
  Bedürfnisse  der  Zeit,  (In  Folge  dessen  nuch  die  Wünscho  der  Aeltern)  cs  durchaus
  nothwendig  machten,  mussto  freilich  elnem  Theile  der  neuon  wissenschaftlichen  Grund-