Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

844

 

Kap.

Tit.

Vortrag

Festgesetzter
Betrag

 

44

 

 

10

 

 

1

#—

W15

 

aa)  Zuschuß  an  die  Kreis-Pensionsanstalt  für  dienstunfähige
  Lehrpersonen:

a)  aus  Zentralfonds

6)  aus  Kreisfondsbb)

  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen
Dienstalterszulagen  im  Pensionsfalle  aus  Zentralfonds
ce)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionierten
  Lehrpersonen  und  zur  Gewährung  von  Zuschüssen
  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse

  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen

  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal  -.

c)UnterstützungöBeitrckgefllrSchullehrerreltkten
aa)  aus  Zentralfonds:

a)  je  240  A  oder  300  MA  für  die  Witwen,  130  A
oder  150  A  für  die  Doppelwaisen  und  100  MA
für  eine  einfache  Waise

6)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  i.  Januar  1896
zugegangenen  Lehrerrelikten  und  zur  Gewährung
von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen
  Pensionseinrichtungen  nicht  teilnehmende
Lehrpersonal

7)  für  dürftige,  dem  Uniiterstibunaseiter  eitwadhene
Lehrerwaisen

bb)  aus  Kreisfonds:
d)  Zuschuß  an  den  Kreisverein  zur  Unterstützung  der  Hinterbliebenen
  der  Volksschullehrer
aa)  im  allgemeine
bb)  besonderer  Zuschuß  an  denselben  zur  Ergänzung  bes
Stammvermögens
c)  Zuschuß  an  denselben  für  oberfränkische  Lehrerwaisen
e)  Zuschuß  an  das  bayerische  Lehrer-Waisenstift
Umerstühungen  für  dürftige  Schulamtszöglinge  und  Schul-Prakii
anten:
Zur  Gewährung  von  Unterstützungen  an:
a)  dürftige  Schulamtszöglinge  (Schulpräparanden)
b)  dürftige  Schulpraktikanten
)  dürftige  Schulamtszöglinge  an  r*  und  **
Lehrerinnen-Bildungsanstalten
übrige  Ausgaben:
a)  zur  Förderung  der  Bezirks-Lehrerbibliotheken  für  die  Fortbildung
  des  Volksschullehrpersonaas
b)  zur  Organisation  von  Schullehrer-Fortbildungskursen  (Konferenzbezirken)
  und  Remunerationen  für  die  Bezirksoberlehrer

 

 

98  840
93760—

34712|—

3500  —

114  000—

 

6  100  —

2  000  —

17  000  —

343—
200  —

 

4920  —