478 Oberpfalz u. Regensburg.
In der östlichen Landgerichtshälfte oberhalb dem Regen erbten die baherischen
Herzoge im J. 1242 von den Grafen von Bogen Furth am Cham,
welches Dorf mit Grabitz (Vurte et Grabat) und anderen Ortschaften der
Mark Camba Kaiser Heinrich IV. (1086) dem Grafen Friedrich von Bogen geschenkt
hatte.
Es ist Furth eine der ältesten Städte in Bayern, ehedem Sitz eines Pfleg-Amtes,
Kasten-Amts, Gränz-Mauthamtes, eines Forst= und Wildmeisteramtes,
gegenwärtig eines Stadtmagistrates und eines bayerischen und eines österreichischen
Hauptzollamtes und wird vom 1. Juli 1862 an mit den Gemeinden Arnschwang,
Dalking, Furth, Grabitz, Nöswartling, Ränkam, Walting und Weiding wieder
ein eigenes Landgericht bilden. Das wahrscheinlich von den Bognern schon
erbaute Schloß ward an Private veräußert, nun aber wieder angekauft und
das Hauptzollamt hinein verlegt. Eine Versetzung Furths mit dem „Winkel"
(Eschelkam, Neukirchen und Lam) von. 1352 an die Pfälzer-Linie trat durch
Rückverpfändung 1361 qußer Wirkung. Im Jahre 1429 kam der „Markt“
Furth!) zu Herzog Wilhelms Antheil. Die Anlage der Straße über Klencz
und Waldmünchen hat auch Furth schwer betroffen. Furth hat eine sehr gesunde
Lage auf einem Felshügel in Mitte einer malerischen Weitung des
Chambthales, gegen welches hier die Thäler der kalten und warmen Pastritz
ausmünden. In der oberen Stadt krönt das Schloß die Platte des Stadthügels;
sie hat drei Thore, aber weder Ringmauern noch Graben. Die untere
Stadt (Vorstadt) ist ganz offen. Rathhaus, Pfarrkirche, das „Kreuzkirchel“,
dann ein Haus mit noch unentzifferter wendischer Inschrift sind von
sonderbaren Gnaden den Hanns Peter Pergkofer für sich und seine Erben Landsassenfreiheit
ertheilte gegen Leistung des Ritterdienstes mit einem reisigen Pferde und
mit Vorbehalt der Entrichtung bisheriger Geldzinse und Fruchtgülten zum Amte
Cham. (Der Sitz Kolmberg der Kolmberger, später der Nußberger, liegt in Niederbayern.)
1) Gleichwohl hatte Furth schon früber durch Privilegien Heinrich d. R. von Bayern-Landshut
(1332) Stadt-Rechte, Jahr= und Wochen-Märkte, nebst der niederen
Gerichtsbarkeit auf 10 Jahre erhalten. Kaiser Ludwig bestätigte (1341) letztere
Freiheit für immer, nebst dem Rechte den Stadtrichter zu präsentiren. Bald jedoch
muß es wieder in Abnahme gekommen sein. Eine Urkunde vom Eingange
des 16. Jahrhunderts sagt: „Es ist auch Furtte eine herrliche Stat gewesen und
von alter nit mynder gefreyet von Kaysern uond Königen denn Chambe. Wohl
mochte sein, das (sie) in Oedung des Winkls, verflachen des Waldes ond verfallen
der Strassen, etlich Jahre auch in Oedung gewest“ 2c. Das Treffen bei
Furth von 1347, die Beschwerden im Landshuter Erbfolgekrieg 1504, die Einnahme
durch Tupadell (den Raupatel) von 1633, Wallensteins Lager daselbst
(Ende November desselben Jahres), die Brandschatzungen von 1641 und 1648,
die Erstürmung durch Herbeville von 1703, die Einäscherung durch Trenk 1742
und andere Schicksale hat Müller ausführlich beschrieben.