Full text : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

478  Oberpfalz  u.  Regensburg.

In  der  östlichen  Landgerichtshälfte  oberhalb  dem  Regen  erbten  die  baherischen
  Herzoge  im  J.  1242  von  den  Grafen  von  Bogen  Furth  am  Cham,
welches  Dorf  mit  Grabitz  (Vurte  et  Grabat)  und  anderen  Ortschaften  der
Mark  Camba  Kaiser  Heinrich  IV.  (1086)  dem  Grafen  Friedrich  von  Bogen  geschenkt
  hatte.

Es  ist  Furth  eine  der  ältesten  Städte  in  Bayern,  ehedem  Sitz  eines  Pfleg-Amtes,
  Kasten-Amts,  Gränz-Mauthamtes,  eines  Forst=  und  Wildmeisteramtes,
gegenwärtig  eines  Stadtmagistrates  und  eines  bayerischen  und  eines  österreichischen
Hauptzollamtes  und  wird  vom  1.  Juli  1862  an  mit  den  Gemeinden  Arnschwang,
Dalking,  Furth,  Grabitz,  Nöswartling,  Ränkam,  Walting  und  Weiding  wieder
  ein  eigenes  Landgericht  bilden.  Das  wahrscheinlich  von  den  Bognern  schon
erbaute  Schloß  ward  an  Private  veräußert,  nun  aber  wieder  angekauft  und
das  Hauptzollamt  hinein  verlegt.  Eine  Versetzung  Furths  mit  dem  „Winkel"
(Eschelkam,  Neukirchen  und  Lam)  von.  1352  an  die  Pfälzer-Linie  trat  durch
Rückverpfändung  1361  qußer  Wirkung.  Im  Jahre  1429  kam  der  „Markt“
Furth!)  zu  Herzog  Wilhelms  Antheil.  Die  Anlage  der  Straße  über  Klencz
und  Waldmünchen  hat  auch  Furth  schwer  betroffen.  Furth  hat  eine  sehr  gesunde
  Lage  auf  einem  Felshügel  in  Mitte  einer  malerischen  Weitung  des
Chambthales,  gegen  welches  hier  die  Thäler  der  kalten  und  warmen  Pastritz
ausmünden.  In  der  oberen  Stadt  krönt  das  Schloß  die  Platte  des  Stadthügels;
  sie  hat  drei  Thore,  aber  weder  Ringmauern  noch  Graben.  Die  untere
  Stadt  (Vorstadt)  ist  ganz  offen.  Rathhaus,  Pfarrkirche,  das  „Kreuzkirchel“,
  dann  ein  Haus  mit  noch  unentzifferter  wendischer  Inschrift  sind  von

sonderbaren  Gnaden  den  Hanns  Peter  Pergkofer  für  sich  und  seine  Erben  Landsassenfreiheit
  ertheilte  gegen  Leistung  des  Ritterdienstes  mit  einem  reisigen  Pferde  und
mit  Vorbehalt  der  Entrichtung  bisheriger  Geldzinse  und  Fruchtgülten  zum  Amte
Cham.  (Der  Sitz  Kolmberg  der  Kolmberger,  später  der  Nußberger,  liegt  in  Niederbayern.)


1)  Gleichwohl  hatte  Furth  schon  früber  durch  Privilegien  Heinrich  d.  R.  von  Bayern-Landshut
  (1332)  Stadt-Rechte,  Jahr=  und  Wochen-Märkte,  nebst  der  niederen
Gerichtsbarkeit  auf  10  Jahre  erhalten.  Kaiser  Ludwig  bestätigte  (1341)  letztere
Freiheit  für  immer,  nebst  dem  Rechte  den  Stadtrichter  zu  präsentiren.  Bald  jedoch
  muß  es  wieder  in  Abnahme  gekommen  sein.  Eine  Urkunde  vom  Eingange
des  16.  Jahrhunderts  sagt:  „Es  ist  auch  Furtte  eine  herrliche  Stat  gewesen  und
von  alter  nit  mynder  gefreyet  von  Kaysern  uond  Königen  denn  Chambe.  Wohl
mochte  sein,  das  (sie)  in  Oedung  des  Winkls,  verflachen  des  Waldes  ond  verfallen
  der  Strassen,  etlich  Jahre  auch  in  Oedung  gewest“  2c.  Das  Treffen  bei
Furth  von  1347,  die  Beschwerden  im  Landshuter  Erbfolgekrieg  1504,  die  Einnahme
  durch  Tupadell  (den  Raupatel)  von  1633,  Wallensteins  Lager  daselbst
(Ende  November  desselben  Jahres),  die  Brandschatzungen  von  1641  und  1648,
die  Erstürmung  durch  Herbeville  von  1703,  die  Einäscherung  durch  Trenk  1742
und  andere  Schicksale  hat  Müller  ausführlich  beschrieben.