Nr. 61. 889
2. Die auf die Errichtung einer Viehhaltungs= und Melkerschule bei dem Okonomiegute
Gaishof in der Gemeinde Memmingerberg bezüglichen Beschlüsse des Landrats erhalten
Unsere Genehmigung.
3. Hinsichtlich der Bitte um baldigste Übernahme der Oberrealschulen auf den Staat
wird auf Abschnitt IV Ziffer 5 Absatz 3 des Landratsabschiedes vom 17. Mai 1907
Bezug genommen.
4. Das für die landwirtschaftliche Entwicklung des Kreises so wichtige Molkereiwesen
hat die anerkennenswerte Berücksichtigung bei dem Landrate gefunden. Seine Beschlüsse über
die Aufstellung eines eigenen Sachverständigen für das Molkereiwesen und über die Gewährung
eines unverzinslichen Darlehens für eine Fachschule genehmigen Wir mit besonderer Befriedigung.
5. Die Beschlüsse über die Verwendung der Renten des Maximilians-Hilfsfonds
werden genehmigt.
6. Zu den auf die Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen verweisen Wir auf die
Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 5. Februar 1908 und auf das
Gesetz vom 27. März 1908, betr. Anlehen für Zwecke von Kreisgemeinden.
Auch im übrigen erteilen Wir den Beschlüssen Unsere Genehmigung.
7. Die, wie seit Jahren, bereitwillig gewährten freiwilligen Zuschüsse zur Ausführung
und Fortsetzung von Korrektionen an Privatflüssen und von Wildbachverbauungen genehmigen
Wir mit Befriedigung.
8. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Vorderriß, den 8. September 1908.
Luitpold,
Prinz von BLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
J. V. J. V.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. Staatsrat v. Pausch. Staatsrat v. Krazeisen.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Keller.
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