Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  61.  889

2.  Die  auf  die  Errichtung  einer  Viehhaltungs=  und  Melkerschule  bei  dem  Okonomiegute
Gaishof  in  der  Gemeinde  Memmingerberg  bezüglichen  Beschlüsse  des  Landrats  erhalten
Unsere  Genehmigung.

3.  Hinsichtlich  der  Bitte  um  baldigste  Übernahme  der  Oberrealschulen  auf  den  Staat
wird  auf  Abschnitt  IV  Ziffer  5  Absatz  3  des  Landratsabschiedes  vom  17.  Mai  1907
Bezug  genommen.

4.  Das  für  die  landwirtschaftliche  Entwicklung  des  Kreises  so  wichtige  Molkereiwesen
hat  die  anerkennenswerte  Berücksichtigung  bei  dem  Landrate  gefunden.  Seine  Beschlüsse  über
die  Aufstellung  eines  eigenen  Sachverständigen  für  das  Molkereiwesen  und  über  die  Gewährung
eines  unverzinslichen  Darlehens  für  eine  Fachschule  genehmigen  Wir  mit  besonderer  Befriedigung.

5.  Die  Beschlüsse  über  die  Verwendung  der  Renten  des  Maximilians-Hilfsfonds
werden  genehmigt.

6.  Zu  den  auf  die  Wohltätigkeit  bezüglichen  Beschlüssen  verweisen  Wir  auf  die
Entschließung  des  Staatsministeriums  des  Innern  vom  5.  Februar  1908  und  auf  das
Gesetz  vom  27.  März  1908,  betr.  Anlehen  für  Zwecke  von  Kreisgemeinden.

Auch  im  übrigen  erteilen  Wir  den  Beschlüssen  Unsere  Genehmigung.

7.  Die,  wie  seit  Jahren,  bereitwillig  gewährten  freiwilligen  Zuschüsse  zur  Ausführung
und  Fortsetzung  von  Korrektionen  an  Privatflüssen  und  von  Wildbachverbauungen  genehmigen
Wir  mit  Befriedigung.

8.  Den  auf  Reservefonds  überwiesenen  Willigungen  erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrate  gegenwärtigen  Abschied  erteilen,  sprechen  Wir  ihm  für  die
ersprießliche  und  opferwillige  Förderung  der  Kreisinteressen  neuerdings  Unsere  Anerkennung
aus  und  versichern  ihn  Unserer  Huld  und  Gnade.

Vorderriß,  den  8.  September  1908.

Luitpold,

Prinz  von  BLayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

J.  V.  J.  V.
Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  Dr.  v.  Wehner.  Staatsrat  v.  Pausch.  Staatsrat  v.  Krazeisen.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Generalsekretär:
an  dessen  Statt:

Ministerialrat  Keller.
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