924
Abdruck.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Vemerkungen.
1. Die mit * bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte
regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein
Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem xbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
UversFicht.
Seite Seite
Gffentliche vehranfalten. Realprogymnasien (C. h5h. . 938
Gymnasien (A. 3 . .’921 Realschulen (C. c)g 936
Realgymnasien (A. h5h)) p9#31 0ffentliche Schullehrerseminare (0. ) 911
Oberrealschulen (A. c) 9pwp34 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 42
Progymnasien (B. a) . 335 Pridvat-Lehranstalten:
Realprogymnasien (B. bhl. . . . 936 a) Schullehrerseminser 9f#
Realschulen (B. cc) . . ..936 b)AnderePrivat-Lehranstalten.....Rs
Ptvgymnasien((-’·.a).... ...9:37cehtanflaltenimzuolqude....·...95«
—-- — — –
Offentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse.
d. h. der einjährige erfolgreiche Gesuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter
Bezeichnung) bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. Andernach,
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Anklam,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Arnsberg,
Allenstein, Atschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-Altona:
Gymnasium (verbunden mit Realpro- schule),
gymnasium), Attendorn,