Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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burg  sind  zwei  Auditors-Stellen  erledigt
worden.  Die  Bewerber  um  diese  Stellen
haben  sich  binnen  4  Wochen  unter  Anschluß
der  erforderlichen  Zeugnisse  bei  dem  Königl.
Ober-Kriegsgericht  zu  melden.  Hiebei
wird  bemerkt,  daß  mit  einer  Auditors-Stelle

  anfänglich  der  Gehalt  von  Jos  fl
verbunden  ist,  übrigens  auf  keinen  Bewerber
  Rücksicht  genommen  werden  könne,
der  nicht  die  zweite  Dienstprüfung  bei
dem  Konigl.  Ober-Tribunal  erstanden
hat.