Full text : Wehr-Katechismus.

16  II.  Theil:

106.  Es  könnte  aber  doch  dessen  Untauglichkeit  sogleich  nachgewiesen
  sein?

Dann  freilich  würde  er  als  untauglich  behandelt,  jedoch
gehört  dazu  ein  besonderer  strenger  Nachweis.
107.  Wie  muß  dieser  Nachweis  geliefert  werden!
Durch  das  Zeugniß  zweier  Aerzte,  deren  einer  ein  öffentlicher
  sein  muß,  und  der  betreffenden  Gemeindebehörde.
4.  In  Antersuchung  Pefindliche.

108.  Was  istmit  solchen,  die  sich  zur  Zeit  des  Ersatzgeschäftes
in  strafrechtlicher  Untersuchung  befinden?

Die  werden  vorläufig  als  würdig  behandelt.

§  5.  Loosen.  Aushebungsliste.

109.  Was  geschieht  nun  mit  den  auf  der  Bezirksliste  nicht
Gestrichenen?
Die  müssen  loosen.
110.  Wenn  einer  abwesend  ist?

Für  den  loosen  Eltern,  Vormünder,  etwaige  Bevollmächtigte
  oder  sonstige  Vertreter,  und  wenn  von  allen  denen  Niemand
da  ist,  so  loost  ein  bürgerlicher  Beisitzer.

111.  Wenn  einer  aber  Berufung  wegen  verweigerter  Befreiung
  von  der  Wehrpflicht  ergriffen  hat?

Auch  der  muß  loosen.

112.  Nach  welcher  Reihenfolge  wird  geloost?

Nach  der  Reihenfolge  des  Eintrags  in  der  Bezirksliste
(71.  72).

113.  Und  was  bedeutet  denn  die  gezogene  Nummerk!

Sie  bedeutet,  der  wie  vielste  der  Wehrpflichtige,  der  geloost
  hat,  oder  für  den  geloost  worden,  unter  denen  ist,  die
Soldaten  werden  müssen  und  wie  viele  von  denen,  die  mit  ihm
geloost,  schon  vor  ihm  in  die  active  Armee  eingereiht  sein  müssen,
bis  ihn  die  Reihe  trifft.

114.  Wie  wird  die  Reihenfolge  beurkundet?!

In  einer  Liste,  die  man  Aushebungsliste  nennt.

115.  Kann  man  wie  früher  Loosnummern  tauschen!

Nein.