Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  19.  325

Muster  32.
(Ausführungsbestimmungen  §  200.)

 

Anmeldungsbuch

des

–  munts  zu
Über

die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben
für  das  ...  Viertel  des  Rechnungsjahrs  19  .

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(Dieuftstellung)
Anleitung.

1.  In  das  Anmelbungsbuch  sind  einzutragen:
a)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  inländischer  Wertpapiere  —  Muster  1  —  einschließlich  der  Nachtragsanmeldungen  nach  8  6  der  Ausflührungsbestimmungen;

b)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  ausländischer  Wertyopiere  —  Muster  2  —;
5  Anmeltunzen  zur  Versteuerung  von  Einlagen  auf  inländische  Aktien  —  Muster  4  —;
d)  Anzeigen  bergrechtlicher  Gewerkschaften  über  Ausschreibung  von  Einzahlungen
1.  nach  §9  7  der  Ausführungsbestimmungen,
1.  nach  §  8  daselbft;
e)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  von  Gewinnanteilschein=  und  Zinsbogen  —  Muster  5  —;
)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  einer  weiteren  Abgabe  von  Gewinnanteilscheinbogen  —  Muster  ——
8)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  der  Abgabe  nach  Tarifnummer  3  A  von  Gesellschaften,  welche  Gewinnanteilscheine  nicht  ausgeben  —

ster  7  —:
b)  Anw#eldumgen  zur  Entrichtung  einer  weiteren  Abgabe  nach  Tarlsnummer  3  A  von  Gesellschaften,  welche  Gewinnanteilscheine  nicht  ausgeben
—  Muster  8  —;
1)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  von
n  kund
2.  Vordbru  zu  Seefrachturkunden  .
8.  Farkarten  34  Muster  15  —:
4.  Vordrucken  zu  Schecks  und  diesen  gleichgestellten  Quittungen
k)  Buchauszüge  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Spielumsätzen  —  §  67  der  Ausführungsbestimmungen  —;
1I)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  inländischer  Lotterielose  —  Mufter  14  —;
,)  Anmelbungen  zur  Abstempelung  auständischer  Lotterielose  —  Muster  15  —;
n)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  einer  Abschlagszahlung  auf  Fahrkartenstempel  —  Mufter  17  —;i
0)  Nachweisungen  zur  Erhebung  des  Fahrkartenstempels  —  Muster  16  —;
Anmeldbungen  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Kraftfahrzeugen  —  Muster  19  —;
1)  usstellungen  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Bergütungen  —  Muster  94  —;
r)  Na  weisunßen  der  Lrundstücksübertrogungen  und  Auflassungen  —  Muster  26  und  27  —;
I)  Benachr  ungen  über  Einziehung  des  Grundstücksstempels  mit  den  Gerichtskoften  —  §  160  Abs.  5  der  Ausführungsbestimmungen  —;:
t)  Steuerbescheide  zur  Erhebung  der  Abgabe  von  gebundenem  Grundbesitz  —  8  177  der  Ausführungsbestimmungen  —.

2.  Dieses  Buch  umfaßt  den  Zeitraum  eines  Vierteljahrs  und  ist  Rleichseitig  mit  dem  Einnahmebuch  abzuschließen  mit  der  Maßgabe,  daß  in  das
Anmeldungsbuch  für  das  lezte  Viertel  des  Rechnungsjahrs  nach  dem  81.  März  neu  eingehende  Anmeldungen  nicht  mehr  einzutragen  find.

#.  Alle  beim  Abschluß  des  Buches  noch  nicht  erledigten  Anmeldungen  und  Nachweisungen  sind  unter  Beibehaltung  der  Nummern,  welche  fle  im
al:ien  Buche  erhalten  haben,  in  das  Anmeldungsbuch  für  das  folgende  Vierteljahr  zu  übertragen.  Die  Richtigkeit  der  Uebertragung  hat  der  Kassenprüfungs.
beamte  zu  bescheinigen.  —  Ist  bei  der  Abgabe  einer  Anmeldung  vorauszusehen,  daß  die  Abstempelung  der  dazu  gehörigen  Wertpaptere  ufw.  bis  zum  A#bschluß
  5*P  e  nicht,-  E  werden  kann,  so  steht  es  der  Steuerstelle  frei,  die  Eintragung  der  Anmeldung  in  das  Anmeldungsbuch  für  das  folgende

##eeteljahr  sosort  zu  rken.
4.  In  der  Spalie  10  siud  die  Papiere  nach  Gattung,  Nenn=  und  Beleihungswert  näher  zu  bezeichnen,  welche  zur  Sicherstellung  der  Abgabe  an- 



#nemmen  n.
5.  Nach  dem  Abschluß  wird  das  Anmeldungsbuch  nebst  Belegen  mit  dem  Sinabmebuch  an  die  Direktivbehörde  zur  Prüfung  eingesandt.
6.  Die  Berwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  es  sich  um  feftgebundene  Bücher  mit  fortlaufenden  Blattzahlen  handelt.