Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Rangordnung.“ 
I. Hofbeamte. 
I. Klasse. 
Oberste Hoschargen. 
II. Klasse. 
Oberhoschargen. 
III. Klasse. 
Geheime Räte. 
Direktor des Obersthofmeisterstabes. 
IV. Klasse. 
Geheime Hofräte. 
Hofoperndirektor. 
V. Klasse.“") 
Oberstabsräte. 
Obermedizinalrat. 
Oberbaurat. 
Generalmusikdirektor. 
VI. Klasse. 
1 . * m *) 
Stabsräte. 
Hofbaurat. 
Leiter des Hofmedizinalwesens. 
Medizinalrat. 
Hofgärtendirektor. 
I. Stallmeister. 
Hofgestütsdirektor. 
Hofjagddirektor. 
Maschineriedirektor. 
Hofkassier. 
Hofräte. 
Vorstand der K. Leib- und Hofapotheke (Leibapotheker). 
Veterinärrat. 
2. 
  
*) Die Rangklassen sind mit lateinischen, die Abteilungen der Rangklassen mit arabischen Ziffern bezeichnet. 
*“) Dieser Klasse gehören auch die vor dem Inkrafttreten dieser Rangordnung ernannten Hofräte des 
K. Hofdienstes an. Z 
** ) Dieser Abteilung gehören auch die vor dem Inkrafttreten dieser Rangordnung ernannten Stabsärzte 
und K. Räte des K. Hofdienstes an.
	        
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