Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Solt—Kiskun, aus der Munizipalstadt Kecskemét und aus dem Komitate Szilägy in Ungarn 
nach und durch Bayern bis auf weiteres verboten. 
München, den 10. November 1910. 
J. A. 
Ministerialrat Henle. 
  
  
Hofdienst Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 4. November 1910 den K. Kammer- 
junker und Leutnant der Reserve des 1. Ulanen- 
Regiments, Fideikommißbesitzer Philipp Rudolf 
Grafen von Ingelheim genannt Echter von 
und zu Mespelbrunn auf sein allerunter- 
tänigstes Ansuchen zum K. Kämmererzu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
den Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des prinzen 
Alsons von Bayern betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 21. Oktober 1910 allergnädigst bewogen 
gefunden, der von Seiner Königlichen Hoheit 
dem Prinzen Alfons von Bayern getroffenen 
Wahl Hoöchstihres bisherigen persönlichen Ad- 
jutanten, Obersten Freiherrn von Reitzen- 
stein, zu Höchstihrem Hofmarschall die Aller- 
höchste Genehmigung zu erteilen. 
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 24. Oktober 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Staats- 
rat i. o. D. und-Staatsminister des Innern für 
  
  
  
Kirchen= und Schulangelegenheiten Dr. Anton 
Ritter von Wehner das Großkreuz des Ver- 
dienstordens der Bayerischen Krone zu verleihen. 
  
  
Prädikats-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 29. Oktober 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, der K. Palastdame 
Sophie Gräfin von Tattenbach, geb. Gräfin 
von Rechberg und Rothenlöwen das Prädikat 
„Exzellenz“ zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 31. Oktober 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kämmerer 
und Major z. D. Rudolf Freiherrn von 
Rehlingen und Haltenberg in München 
für die ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge 
von Anhalt verliehenen Komtur-Insignien 
2. Klasse des Herzoglich Anhaltischen Haus- 
ordens Albrechts des Bären, 
dem Schloßdiener I. Klasse Ludwig Koller 
in Berchtesgaden für die ihm von Seiner 
Hoheit dem Herzog von Anhalt verliehenen Her- 
zoglich Anhaltischen silbernen Verdienstmedaille 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen. — 
  
  
  
 
	        
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