Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Tseh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 74. 
München, den 21. November 1910. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 4. November 1910, betreffend die Fassung der Gesetze über die allgemeine Grund= und 
Haussteuer. 
Nr. 33707. 
Bekanntmachung, betreffend die Fassung der Gesetze über die allgemeine Grund= und Haussteuer. 
fl. Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Auf Grund des Art. 22 des Gesetzes vom 14. August 1910, betreffend die Anderung 
der Gesetze über die allgemeine Grund= und Haussteuer, werden nachstehend das „Grund- 
steuergesetz" und das „Haussteuergesetz“ in neuer Fassung bekannt gemacht. 
In der neuen Fassung sind einzelne Vorschriften, die zunächst nur für die seinerzeitige 
Einführung der Gesetze von Wirksamkeit waren, für den dermaligen Vollzug aber eine 
wesentliche Bedeutung nicht mehr besitzen, in eingeklammerten Worten oder unter eingeklam- 
merten Paragraphen zum Abdrucke gelangt. 
Die durch das Gesetz vom 14. August 1910 getroffenen Anderungen sind bezüglich 
der Vorschriften über die Mietsteuerrevision und die Steuerfreijahre der Kleinwohnungsbauten 
mit der Verkündigung des Gesetzes d. i. dem 22. August 1910 in Wirksamkeit getreten. 
Im übrigen treten die durch jenes Gesetz getroffenen Anderungen am 1. Januar 1912 
in Kraft. 
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