Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Das Ordenszeichen dieser Klasse ist ein goldenes, auf der Vorderseite lasurblau 
emailliertes Kreuz mit acht breiten Spitzen; auf dem gleichfalls blauemaillierten, von einem 
goldenen Reife umschlossenen Mittelstücke des Kreuzes erscheint, von Gold erhaben dargestellt, 
der heilige Michael in kriegerischer Rüstung mit einem Schilde, der die Ausschrift 
Quis ut Deus trägt. 
Das Ehrenkreuz wird auf der linken Brust ohne Band getragen. 
In der Reihenfolge der Grade des Verdienstordens der Bayerischen Krone und des 
Verdienstordens vom heiligen Michael (Artikel XIII der Satzungen des Michaelsordens) 
wird das Ehrenkreuz zwischen dem Ritterkreuze des Kronordens und der dritten Klasse des 
Michaelsordens eingeschoben. 
Die vierte Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael wird künftig auch 
ohne Krone verliehen und zerfällt demnach in zwei Abteilungen: mit und 
ohne Krone. 
Der Artikel XII der Satzungen des Michaelsordens findet auf das Verhältnis der 
beiden Abteilungen der vierten Klasse zu einander keine Anwendung; die Verleihung der 
vierten Klasse mit der Krone ist daher durch den Besitz der vierten Klasse ohne Krone 
nicht bedingt. 
III. 
Das mit dem Verdienstorden vom heiligen Michael verbundene Verdienstkrenz 
wird künftig gleichsfalls in zwei Abstufungen: mit und ohne Krone, verliehen. 
IV. 
Bei Verleihung eines höheren Grades des Michaelsordens oder der damit verbundenen 
Verdienstkreuze und Medaillen wird das bis dahin getragene Abzeichen abgelegt und 
eingeliefert. 
Beim Ableben des Beliehenen sind die innegehabten Ordenszeichen zurückzuliefern. 
Hohenschwangan, den 22. Februar 1910. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Frhr. v. Hirschberg.
	        
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