Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Zur Ausgleichung des bei der Herstellung sich ergebenden durchschnittlichen Material- 
verlustes von 10 vom Hundert wird bei den oben aufgeführten Arten von galenischen Arznei- 
mitteln dem aus den Preisansätzen und der Vergütung berechneten Betrage ein Neuntel 
zugeschlagen. 
Als Vergütungen sind in die Berechnung einzusetzen 
a) bei der Herstellung von Extralten auf je 1Kkg der auezuziehenden use 
bei dünnen Extrakten 3.,00 
„ dicken „ 6,00 „ 
,, rockencn» .« ..12,00,, 
,,FImd-,, . 6,00,, 
bei der Anfertigung von wodkenen, narkotischen Ettralten aus dicken 
Extrakten auf 50 g des dicken Extrakts. .. 1,.25 
b) bei der Herstellung von Destillaten, einschließlich aller Nebenarbeiten, 
für 1 kg des Destillats 
bei spirituösen oder atherischen. 1,50 „ 
bei wässerigen 1,00 „ 
Beträgt die Menge des herzustellenden Destillates weniger al- 
1 kg, so ist die Vergütung für die Herstellung von 1 kg in die 
Berechnung einzusetzen. 
c) beim Kochen von Olen und weingeisthaltigen Flüssigkeiten, einschließlich 
des etwa erforderlichen Abdampfens, Pressens und Filtrierens, für 1 kg 4,00 „ 
d) bei der Herstellung von Latwergen oder Pasten für den inneren 
Gebrauch für 1 kg . 1,50 „ 
e) bei der Herstellung von Mischugen von Flässigkeiten für 1 g. 0,50 „ 
1) bei der Herstellung von Lösungen von Salzen, Gummi, Seifen 
oder Honig, sowie von Balsamen, Olen, einschließlich des Ausziehens 
und Filtrierens, für 1 kg ...... 1,00,, 
wenn dabei Erwärmen erforderlich ist. 1,50 „ 
wenn dabei noch weitere Arbeiten erforderlich sind 2,50 „ 
g) bei der Herstellung von Ceraten, Pflastern und Seifen für 1 2 4,00 „ 
h) bei der Mengung von feinen Pulvern für 1 kg 1,00 „ 
bei der Mengung von Tee oder groben Pulvern für 1 kg . 0,50 „ 
i) bei der Herstellung von Salben oder Pasten für den äußeren Ge- 
brauch für 1 kg 
ohne Schmelzen 2,00 „ 
wenn dabei Schmelzen erforderlich ist 
4,00
	        
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