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des Arrestbeschlusses übermittelte der Armenpflegschaftsrat Garmisch am 7. August 1905 dem
dortigen Notariat zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei Auseinandersetzung des Nach-
lasses der Josepha Glatz.
Willibald Wildenauer ist am 6. Mai 1906, zu welcher Zeit die Verhandlungen
über die Auseinandersetzung des Nachlasses seiner Mutter noch schwebten, mit Tod abge-
gangen; sein Nachlaß wurde vom Amtsgericht München I behandelt. Er wurde von seiner
Ehefrau Walburga und seinen Kindern beerbt. Ein Erbschein konnte zunächst nicht aus-
gestellt werden, da jetzt erst die Ehelichkeit von drei Kindern der Walburga Wildenauer
angefochten wurde. Zwischen der Witwe und dem ihr für ihre Kinder beigegebenen Bei-
stande sowie dem Pfleger jener Kinder, deren Ehelichkeit bestritten wurde, ist jedoch am
3. September 1906 vereinbart worden, daß der auf Willibald Wildenauer in der Nach-
laßsache seiner Mutter entfallende und festzustellende Erbteil dort ausgeschieden und zur Ber-
fügung der noch zu ermittelnden Erben des Wildenauer beim Amtsgerichte München I
hinterlegt werden solle. Hievon wurde das Notariat Garmisch verständigt. Da die Ehe-
lichkeit mehrerer Kinder bestritten worden war, bestellte das Amtsgericht München 1 für die
Erben des Wildenauer behufs Geltendmachung ihrer Ansprüche auf den Nachlaß zum
Nachlaßpfleger den Rechtsanwalt Dr. Böswald in München.
Nach dem Protokolle des Notariats Garmisch vom 21. Juli 1906 war bei Anseinander=
setzung des Nachlasses der Josepha Glatz auf Willibald Wildenauer ein Erbteil von
5853 —X entfallen. Hievon kamen bestimmte Zuwendungen an den Genannten zu seinen
Lebzeiten in Abzug, so daß ein Betrag von 3338 WKx erübrigte. Aus letzterem bestritt der
Notar in Garmisch mehrfache Posten, so insbesondere auch die Forderung der Armenpflege
Garmisch, die sich wegen weiterer der Frau und den Kindern des Willibald Wildenaner
gewährter Unterstützungen inzwischen auf 1414,29 MA erhöht hatte und von dem Armen-
pflegschaftsrat Garmisch in diesem erhöhten Betrage im Nachgang zu seinem Schreiben vom
7. August 1905 wiederholt am 21. November 1906 bei dem Notariate liquidiert worden
war. Die Bezahlung des Betrages von 1414,29 ¾ an die Armenpflege Garmisch durch
den Notar erfolgte am 26. November 1906. Den Rest des Erbteils, bestehend aus 1400 #
Pfandbriefen und einer Barsumme von 333,79 X, übermittelte der Notar als Nachlaß-
masse des Willibald Wildenauer an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts München I.
Die Frage dieses Gerichts, ob Willibald Wildenauer oder seine Erben die Forderung
der Armenpflege Garmisch zu 1414,29 — anerkannt hätten, verneinte der Notar.
Der Nachlaßpfleger forderte nunmehr vom Armenpflegschaftsrate Garmisch Zurückzahlung
des Betrages von 1414,29 —. Letzterer lehnte die Rückerstattung ab. Nachdem das hierauf
noch angerufene Bezirksamt Garmisch erklärt hatte, als Aufsichtsbehörde des Armenpfleg-
schaftsrates Garmisch keinen Anlaß zu haben, diesen zur Rückerstattung des erhaltenen