N 10.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 26. Juni 1854.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Versügung, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 19. September
1852 hinsichtlich der Steuer von Capital-, Renten-, Dienst= und Berufs-Einkommen. — Bekannmmachung,
betressend die Uebereinkunft zwischen Württemberg, Oesterreich, Bavern und Baden wegen gemeinsamer
Ueberwachung der Bodenseegrenze. — Bekanntmachung in Betreff einer Verständigung mit der K. Preußischen
Regierung wegen der nach Art. 22 des Bürgerrechtsgesetzes beizubringenden Reverse.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Verfügung, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 19. September 1852 binsichtlich der Steuer
von Capital-, Renten-, Dienst= und Berufs-Einkommen.
Für den Vollzug des Art. 8, Abs. 1 des Gesetzes vom 19. September 1852, betreffend
die Steuer von Capital-, Renten-, Dienst= und Berufs-Einkommen, werden folgende nähere
Vorschriften ertheilt: