Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

N  10.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  26.  Juni  1854.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Versügung,  betreffend  den  Vollzug  des  Gesetzes  vom  19.  September
1852  hinsichtlich  der  Steuer  von  Capital-,  Renten-,  Dienst=  und  Berufs-Einkommen.  —  Bekannmmachung,
betressend  die  Uebereinkunft  zwischen  Württemberg,  Oesterreich,  Bavern  und  Baden  wegen  gemeinsamer
Ueberwachung  der  Bodenseegrenze.  —  Bekanntmachung  in  Betreff  einer  Verständigung  mit  der  K.  Preußischen
  Regierung  wegen  der  nach  Art.  22  des  Bürgerrechtsgesetzes  beizubringenden  Reverse.

 

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.
Verfügung,  betreffend  den  Vollzug  des  Gesetzes  vom  19.  September  1852  binsichtlich  der  Steuer
von  Capital-,  Renten-,  Dienst=  und  Berufs-Einkommen.
Für  den  Vollzug  des  Art.  8,  Abs.  1  des  Gesetzes  vom  19.  September  1852,  betreffend
die  Steuer  von  Capital-,  Renten-,  Dienst=  und  Berufs-Einkommen,  werden  folgende  nähere
Vorschriften  ertheilt: