Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

168 
hofdienst Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 24. März 1910 vom 1. April 1910 
ab den K. Hofgärtner Michael Hahn in 
Herrenwörth in den erbetenen Ruhestand zu 
versetzen und ihm in Anerkennung seiner 
Dienstleistung das Verdienstkreuz (ohne Krone) 
des Verdienstordens vom heiligen Michael zu 
verleihen, den Privatobergärtner Heinrich 
Wehner in München zum Gartenobergehilfen 
in Herrenwörth, den Hofobergärtner Taver 
Zimmermann in München zum Garten- 
verwalter 2. Klasse in Feldafing zu ernennen 
und den Okonomiebaumeister Benedikt Pfaf- 
fenberger bei der K. Gutsverwaltung Herren- 
wörth nach Klasse 19 der Gehaltsordnung 
für die K. B. Hofbeamten anzustellen. 
Staatsdienst-Nachrichten. 
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unterm 1. April 1910 die von Ihrer 
Königlichen Hoheit der Prinzessin Ludwig von 
Bayern unter wohlgefälliger Anerkennung seiner 
langjährigen und äußerstersprießlichen Wirksam- 
keit verfügte Enthebung des K. Ministerialrats 
Friedrich Ritter von Graf von der Funktion 
des Sekretärs des K. Theresien-Ordens, sowie 
die von Ihrer Königlichen Hoheit vollzogene 
Ernennung des Legationsrats im K. Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des 
Außern Hugo von Franqué zum Sekretär 
dieses Ordens allergnädigst zu genehmigen 
geruht. 
Ordens-Verleihung. 
Im Numen Seiner Moajestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 12. Februar 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. und 
K. Geheimen Rat, Minister a. D. Dr. Albert 
Geßmann in Wien das Großkreuz des 
Verdienstordens vom heiligen Michael zu ver- 
leihen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.