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Nr. 36841.
Bekanntmachung, die Einfuhr von Rindern und Ziegen aus der Schweiz betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Wegen Ausbruchs der Maul= und Klauenseuche in einem Gehöfte des schweizerischen
Kantons Aargau wird das in Abs. 2 der Bekanutmachung vom 25. September 1908
(Ges.= u. Verordn.-Bl. S 909) verfügte Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Nindern
und Ziegen mit sofortiger Wirksamkeit auf den Kanton Aargau ausgedehnt.
München, den 31. Dezember 1909.
v. Brettreich.
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Vosdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
nnterm 31. Dezember 1909 den Wenzeslaus
Grafen von Deym, Freiherrn von Stritez,
auf sein alleruntertänigstes Ansuchen zum
K. Kammerjunker zu ernennen.
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Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
nachstehende Ordensauszeichnungen zu verleihen:
I. den Verdienstorden vom heiligen Michael
I. Klasse:
dem K. Kämmerer und Staatsrat i. a. o. D.
Heinrich Freiherrn Tucher von Simmelsdorf,
a. o. Gesandten und bevollmächtigten
Minister am K. u. K. Osterreichisch-Ungarischen
Hofe in Wien;
II. das Komturkreuz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone:
dem erblichen Reichsrat der Krone Bayern
Hugo Ritter und Edlen von Maffei in
München;
III. den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse:
dem K. Kämmerer, erblichen Reichsrat der
Krone Bayern Johann Karl Freiherrn von
und zu Franckenstein in Ullstadt,
dem K. Kämmerer, erblichen Reichsrat
der Krone Bayern Theodor Freiherrn von
Cramer-Klett in München,
dem lebenslänglichen Reichsrat der Krone
Bayern Dr. Georg Freiherrn von Hertling,
Geheimen Rat und ordentlichen Professor an
der K. Universität München.