esehz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 2.
München, den 17. Jannar 1910.
Inhalt:
Bekanutmachung vom 5. Jannar 1910, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt und Nebeneisenbahnen
Bayerus betreffend. — Bekanntmachung vom P. Jannar 1910, Auflösung und anderweitige
Organisation von Forstdienststellen betreffend. — Bekanntmachung vom 6. Jannar 1910, Ausgabe von
Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanutmachung vom 7. Jannar 1910, Amtliches
Verzeichnis der mit dem Kontrollstempel versehenen ausländischen Prämienlose betreffend. — Bekannt
machung vom 13. Jannar 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Ordens-Verleihung.
— Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der
Adels-Matrikel des Königreiches.
Nr. 7/Bn.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 10. Jannuar 1910 zur Eröffnung kommende Bahnlinie Obernburg—
Heimbuchenthal finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Hauptund
Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — Ges.= u.
Verordn.-Bl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung.
München, den 5. Jannar 1910.
v. Frauendorser.