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Anderung der Eisenbahn-Gignalordnung.
II.
Wärterfignale.
Signal 5 (Langsamfahrsignal).
Der Zug soll langsam fahren:
Langsamfahrscheibe:
bei Tage: bei Dunkelheit:
Dem Zuge entgegen eine runde gelbe, Dem Zuge entgegen an der Scheibe zwei
weißgeränderte, mit 4 bezeichnete Scheibe vor gelbe Lichter in schräger Stellung (nach rechts
der langsam zu befahrenden Strecke (Anfang- steigend) vor der langsam zu befahrenden
signal) und eine runde grüne, weißgeränderte, Strecke (Anfangsignal) und zwei grüne
mit E bezeichnete Scheibe hinter der langsam Aihter in schräger Stellung (nach rechts fallend)
zu befahrenden Strecke (Endsignal). 1 hinter der langsam zu befahrenden Strecke
(Endsignal).
III.
Hauptsignale.
Signal 8.
Fahrt frei:
a) für das durchgehende Gleis:
bei Tage: I bei Dunkelheit:
(Text und Bild unverändert). Dem Zuge entgegen grünes Licht der
Laterne des einflügeligen Signals oder der
obersten Laterne der mehrflügeligen Signale.
Ab) für ein abzweigendes Gleis:
bei Tage: bei Dunkelheit:
(Text und Bild unverändert). Deem Zuge entgegen grünes Licht beider
Laternen des zweiflügeligen oder der beiden
oberen Laternen des dreiflügeligen Signals.
() für ein anderes abzweigendes Gleis:
bei Tage: 1 bei Dunkelheit:
(Text und Bild unverändert). Dem Zuge entgegen grünes Licht der
Laternen des dreiflügeligen Signals.