Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Anderung  der  Eisenbahn-Gignalordnung.

II.
Wärterfignale.
Signal  5  (Langsamfahrsignal).
Der  Zug  soll  langsam  fahren:
Langsamfahrscheibe:
bei  Tage:  bei  Dunkelheit:

Dem  Zuge  entgegen  eine  runde  gelbe,  Dem  Zuge  entgegen  an  der  Scheibe  zwei
weißgeränderte,  mit  4  bezeichnete  Scheibe  vor  gelbe  Lichter  in  schräger  Stellung  (nach  rechts
der  langsam  zu  befahrenden  Strecke  (Anfang-  steigend)  vor  der  langsam  zu  befahrenden
signal)  und  eine  runde  grüne,  weißgeränderte,  Strecke  (Anfangsignal)  und  zwei  grüne
mit  E  bezeichnete  Scheibe  hinter  der  langsam  Aihter  in  schräger  Stellung  (nach  rechts  fallend)
zu  befahrenden  Strecke  (Endsignal).  1  hinter  der  langsam  zu  befahrenden  Strecke

(Endsignal).

III.
Hauptsignale.
Signal  8.
Fahrt  frei:
a)  für  das  durchgehende  Gleis:
bei  Tage:  I  bei  Dunkelheit:
(Text  und  Bild  unverändert).  Dem  Zuge  entgegen  grünes  Licht  der

Laterne  des  einflügeligen  Signals  oder  der
obersten  Laterne  der  mehrflügeligen  Signale.

Ab)  für  ein  abzweigendes  Gleis:
bei  Tage:  bei  Dunkelheit:
(Text  und  Bild  unverändert).  Deem  Zuge  entgegen  grünes  Licht  beider
Laternen  des  zweiflügeligen  oder  der  beiden
oberen  Laternen  des  dreiflügeligen  Signals.

()  für  ein  anderes  abzweigendes  Gleis:
bei  Tage:  1  bei  Dunkelheit:
(Text  und  Bild  unverändert).  Dem  Zuge  entgegen  grünes  Licht  der
Laternen  des  dreiflügeligen  Signals.