Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Gesetzund Verardunngs-ut 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 35. 
München, den 28. Juli 1910. 
  
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 27. Juli 1910, die Verlängerung des Landtags betreffend. — 
Bekanntmachung vom 21. Juli 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Hofdienst-Nachrichten. 
  
  
  
Nr. 4746/15. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtags betreffend. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
TZlitpol!. 
von Gottes Gnaden Kiniglicher Minz von Bayern, 
Begent. 
Unseren Eruß zuvor, Liebe und Getrene! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtags gemäß Titel VII 
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 13. August des laufenden Jahres einschließlich zu 
verlängern. 
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