Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Pappe, Papier, Werg, Holzwolle oder Hobelspänen — alles völlig trocken — 
so fest auszufüllen, daß jedes Schlottern verhindert ist. 
(2) Das Rohgewicht einer Kiste darf 200 kg nicht übersteigen. 
(3) Die Kisten müssen die deutliche Aufschrift „Patronen für Hand- 
feuerwaffen. I b.“ tragen. 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 19. Januar 1910. 
v. Frauendorfer. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Mojestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 5. Januar 1910 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kammer- 
junker Wenzeslaus Grafen von Deym, 
Freiherrn von Stritez die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm ver- 
liehenen Devotions-Ritterkreuzes des souve- 
ränen Malteser-Ritterordens zu erteilen.
	        
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