Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

seh= und Vrrorduuugs ·Fluli 
für das 
FKönigreich Bayern. 
  
  
Nr. 4. 
München, den 24. Jannar 1910. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 12. Januar 1910 zum Vollzuge der Verordnung vom 24. November 1909, die An- 
leaung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen betreffend. 
  
  
  
  
Nr. 2127/2. 
Bekanntmachung zum Vollzuge der Verordnung vom 24. November 1909, die Anlegung und 
den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen betreffend. 
fi. Staatsministerinm des Innern. 
Zum Vollzuge der Verordnung vom 24. November 1909, die Anlegung und den 
Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen betreffend (Ges.= u. V.-O.-Bl. S. 861), 
wird im Einverständnisse mit dem K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des 
Außern nachstehendes verfügt: 
Abschnitt 1. 
Allgemeine Bestimmungen. 
1. 
Die Verordnung findet, abgesehen von den in ihrem 8§ 50 bezeichneten Fällen, auf 
die Dampfkessel= und Dampfgefäß-Anlagen Anwendung, gleichviel ob sie zu gewerbsmäßiger 
Berwendung bestimmt sind oder nicht. 
5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.