Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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d) mäßig genährte junge und gut genährte ältere, 
1. inländische, 
2. österreichisch-ungarische; 
e) gering genährte jeden Alters, 
1. inländische, 
2. österreichisch-ungarische. 
B. Bullen: 
aà) vollfleischige, ausgewachsene höchsten Schlachtwerts; 
b) vollfleischige, jüngere; 
c) mäßig genährte junge und gut genährte ältere. 
C. Kühe und Kalbinen: 
a) vollfleischige, ausgemästete Kalbinen höchsten Schlachtwerts; 
b) vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts bis zu 7 Jahren; 
C) ältere, ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Kalbinen; 
d) mäßig genährte Kühe und Kalbinen; 
e) gering genährte Kühe und Kalbinen. 
D. Gering genährtes Jungpvieh. 
II. Kälber: 
b) feinste, beste Saug= (Mast-)Kälber; 
) mittlere gute Saugkälber; 
e) geringe Kälber. 
III. Schafe: 
1. Stallmastschafe: 
a) 1. Mastlämmer und jüngere Masthammel, 
2. Sauglämmer; 
b) ältere Masthammel, geringere Mastlämmer und gut genährte junge Schafe; 
c) mäßig genährte Hammel und Schafe. 
2. Weidemastschafe: 
a) Mastlämmer; 
b) geringere Lämmer und Schafe.
	        
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