Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Nr. 20736. 
Bekanntmachung, Gewerbeaufsichtsdienst in Mittelfranken betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern. 
Auf Grund des §5 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 7. Februar 1907, die 
Gewerbeaufsichtsbeamten betreffend (GVBl. 1907 S. 73), wird Nachstehendes verfügt. 
1. Vom 1. September 1910 ab wird der Regierungsbezirk Mittelfranken in zwei 
Aussichtsbezirke Nürnberg—Fürth und Mittelfranken Land geteilt. 
2. Der Aussichtsbezirk Nürnberg-Fürth umfaßt die Städte Nürnberg und Fürth. 
Der Aussichtsbezirk Mittelfranken Land umfaßt die sämtlichen Bezirksämter 
und die übrigen unmittelbaren Städte des Regierungsbezirks. 
3. Beide Gewerberäte haben ihren Amtssitz in Nürnberg. 
München, den 14. August 1910. 
Dr. rhr. v. Podewils.
	        
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