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J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1908.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht.
6 II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1910.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1910
15 782 373 —, wovon ein Steunerprozent auf 157 823 A sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1910.
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung.
1. Mit Befriedigung genehmigen Wir die den Gemeinden anläßlich der Errichtung
neuer Lehrstellen an den Volksschulen und zu Schulhausneubauten gewährten reichlichen
Zuwendungen, dann die Mehrbewilligung zur Erhöhung der Remnnerationen der Bezirks-
oberlehrer.
2. Gerne genehmigen Wir die vom Landrat neuerlich beschlossene Bewilligung der
Mittel für die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines
Bauanlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und
Bildung krüppelhafter Kinder in München.
3. Der Bewilligung einer in drei Raten auszuzahlenden Summe von 15000 +M
zu den Baukosten des neuen Anstaltsgebändes der Lehr= und Versuchsanstalt für Photo-
graphie in München erteilen Wir Unsere Genehmigung.
4. Der Landrat hat sein Einverständnis damit erklärt, daß die aus Kreisfonds für
Kandidaten ohne volle Lehrbefähigung geschaffenen Professorstellen in Zukunft mit voll-
qualifizierten Gymnasial= und Reallehrern besetzt werden. Wir erteilen diesem Beschlusse