Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

  
  
  
  
  
Nr. 53. 677 
4 Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
A 
VI. 1124/ Zuschuß an den Verein „Marienheim“ in Ingolstant 300— 
25| Zuschuß an die Gemeinde Peiting, K. Bez.-A. Schongau, zur Unter- 
haltung der dortigen Suppenanstalt 150 — 
26| Desgleichen an die Gemeinde Freising für die Suppenanstalti in Neustift 200— 
27/ Desgleichen an die Stadtgemeinde Schrobenhausen für die dortige 
Suppenanstalt . 200— 
283uschußandenVerem „Seraphisches Liebeswerk“ in Altöming 200 — 
29| Zuschuß dem Verein für Volksheilstätten in Oberbayern für die 
Anstalt in Krailling bei Plangg 1 000 — 
30| Zuschuß für die Schulsuppenanstalten in Schrehleuh Wettac. 
Marzoll und Piding . . . 300—— 
31AndenBcrem»Freundmneu junger Mädchen“ 200— 
32/ An den Gisela-Kinderspital-Verein München 500.— 
33/ An die Ortsgruppe München der deutschen Gesellschaft zur Betumpfung 
der Geschlechtskrankheiten . 250— 
34AndenPensionsverembayer Polizeisoldaten und Schutzmänner 500 — 
35 An den kath. Marianischen Mädchenschutzverein, Beitrag zu den 
Kosten der Bahnhofmission in München 200— 
36/ An die Krankenfürsorge des III. Ordens bei St. Anton in München 600— 
37| An die Diözesanpräsidentin der Patronagen für jugendliche katholi he 
Personen . 100- 
38Audeuproteftant Krankenpflegeverein München-Ost 200 — 
39 An den kath. Verein zur Erziehung der verwahrlosten Jugend in 
München . 500—— 
408uschußanden Verein „Veteranenhilfe“ in München .. 4000— 
418uschußandaöSanatormmsükLungenkranteausdem Mittel- 
stande am Haustein bei Deggendorf . ... 500—— 
42AndasKlosterderFrauenvomgutenHtrten hier: 
Zuschuß zur Bestreitung des Aufwandes für die Erziehung ver- 
wahrloster Kinder 500 — 
43 An die Jugendabteilung des katholischen taufmännishen Vereins 
„Hansa“ in München 200 
44 An den Verein für Ferienkolonie in Mürchen .. 300— 
45|An den katholischen Fürsorgeverein für Mädchen, Franer und geier 
Ortsgruppe München . . „ 300|— 
46 An den Verein „Kinderheim“ in München 300— 
47“ das Lehrlingsheim des evangelischen Handwerkervereins hier 200— 
12 LBZuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38 
Abs. V d. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla- 
ration vom 10. Mai 1902 und zwar: 
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von 
Geisteskranken und Blöden in Irren= und Blödenanstalten 68 71425 
b) zur Hälfte des Aufwandes s allgemeine Armenlasten der 
Gemeinden .. 3999750 
  
  
  
  
  
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