Nr. 53. 677
4 Festgesetzter
Kap. Vortrag Betrag
A
VI. 1124/ Zuschuß an den Verein „Marienheim“ in Ingolstant 300—
25| Zuschuß an die Gemeinde Peiting, K. Bez.-A. Schongau, zur Unter-
haltung der dortigen Suppenanstalt 150 —
26| Desgleichen an die Gemeinde Freising für die Suppenanstalti in Neustift 200—
27/ Desgleichen an die Stadtgemeinde Schrobenhausen für die dortige
Suppenanstalt . 200—
283uschußandenVerem „Seraphisches Liebeswerk“ in Altöming 200 —
29| Zuschuß dem Verein für Volksheilstätten in Oberbayern für die
Anstalt in Krailling bei Plangg 1 000 —
30| Zuschuß für die Schulsuppenanstalten in Schrehleuh Wettac.
Marzoll und Piding . . . 300——
31AndenBcrem»Freundmneu junger Mädchen“ 200—
32/ An den Gisela-Kinderspital-Verein München 500.—
33/ An die Ortsgruppe München der deutschen Gesellschaft zur Betumpfung
der Geschlechtskrankheiten . 250—
34AndenPensionsverembayer Polizeisoldaten und Schutzmänner 500 —
35 An den kath. Marianischen Mädchenschutzverein, Beitrag zu den
Kosten der Bahnhofmission in München 200—
36/ An die Krankenfürsorge des III. Ordens bei St. Anton in München 600—
37| An die Diözesanpräsidentin der Patronagen für jugendliche katholi he
Personen . 100-
38Audeuproteftant Krankenpflegeverein München-Ost 200 —
39 An den kath. Verein zur Erziehung der verwahrlosten Jugend in
München . 500——
408uschußanden Verein „Veteranenhilfe“ in München .. 4000—
418uschußandaöSanatormmsükLungenkranteausdem Mittel-
stande am Haustein bei Deggendorf . ... 500——
42AndasKlosterderFrauenvomgutenHtrten hier:
Zuschuß zur Bestreitung des Aufwandes für die Erziehung ver-
wahrloster Kinder 500 —
43 An die Jugendabteilung des katholischen taufmännishen Vereins
„Hansa“ in München 200
44 An den Verein für Ferienkolonie in Mürchen .. 300—
45|An den katholischen Fürsorgeverein für Mädchen, Franer und geier
Ortsgruppe München . . „ 300|—
46 An den Verein „Kinderheim“ in München 300—
47“ das Lehrlingsheim des evangelischen Handwerkervereins hier 200—
12 LBZuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38
Abs. V d. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla-
ration vom 10. Mai 1902 und zwar:
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von
Geisteskranken und Blöden in Irren= und Blödenanstalten 68 71425
b) zur Hälfte des Aufwandes s allgemeine Armenlasten der
Gemeinden .. 3999750
119*