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Festgesetzter
Kap.8 Vortrag Betrag
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II 3) 5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
# schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
* Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
1 Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit. Ga der Kreisausgaben 615 32874
6) Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 102 150 000—
7]8 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern (Kap. III 8§ 1 Tit. 3 der
. Kreisausgaben) 952 330—
8| Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden
sind — "[—
9 àa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt fir dienstunfähige Lehr-
- personen 301 226—
6 b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 6
Dienstalterszulagen 82 830 —
3 IO) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 1
*-4! Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 6
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das #
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
* Lehrpersonal 16 700.—
10|Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volteschullchrer 1
à) im allgemeinen 177900—
*r* b) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 zugegangenen
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
1 Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse, für das
« an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal 6 100 —
I) für dürftige, dem unterstützungsalter entwadhsene Lehrer
waisen 2 000—
11 Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen . 1 715—
12 Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten nähredd der Ab-
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 700—
Su##e z Jau
Summe Kap. II K2682 362 0
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur:
Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt 2572—
Summe Kap. 11. 7684934 80
III Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden. —