Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Abschied für den Landrat von Niederbayern über dessen Verhandlungen für das Jahr 1910. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Liitpoll. 
von Gottes Gnaden Röniglicher Prinz I Sayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 8. bis 20. November 1909 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1908. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1910. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1910 
3 076 496 —X, wovon ein Steuerprozent auf 30 764 X sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1910. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Den Beschlüssen des Landrats über die Gewährung von Gehaltszulagen an Hilfs- 
lehrer und Hilfslehrerinnen, dann über die Erhöhung der Funktionsbezüge der Bezirksober= 
lehrer erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
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