Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr.  53.  699

2.  Der  Landrat  hat  sein  Einverständnis  damit  erklärt,  daß  die  aus  Kreisfonds  für
Gymnasial=  und  Reallehrer  ohne  volle  Lehrbefähigung  geschaffenen  Professorenstellen  künftig
mit  vollqualifizierten  Gymnasial=  und  Reallehrern  besetzt  werden.  Wir  erteilen  diesem
Beschlusse  Unsere  Genehmigung  und  beauftragen  Unser  Staatsministerium  des  Innern
für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,  hienach  bei  Erledigung  derartiger  Stellen  die  Besetzungsvorschläge
  zu  bemessen.

3.  Hinsichtlich  der  vom  Landrate  beschlossenen  neuen  Regelung  der  Bezüge  des  Lehrpersonales
  an  der  Kreistaubstummenanstalt  in  Frankenthal  wird  auf  die  Entschließung  des
Ministeriums  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten  vom  20.  März  l.  Irs.
Nr.  5739  verwiesen.

4.  Gerne  genehmigen  Wir  die  vom  Landrate  neuerlich  beschlossene  Bewilligung  der
Mittel  für  die  den  Kreis  treffende  Beitragsleistung  zur  Verzinsung  und  Tilgung  eines
Bauanlehens  für  das  projektierte  neue  Anstaltsgebäude  der  Zentralanstalt  für  Erziehung  und
Bildung  krüppelhafter  Kinder  in  München.

5.  Der  Landrat  hat  beschlossen,  den  zwischen  dem  Staate,  der  Kreisgemeinde  und  der
Stadtgemeinde  Kaiserslautern  über  das  Gebäude  und  die  Einrichtungsgegenstände  der  ehemaligen
  Industrieschule  Kaiserslautern  im  ministeriellen  Vereinbarungsentwurf  (Beilage  zur
Ministerial-Entschließung  vom  19.  November  1908  Nr.  27591),  ferner  im  Beschlusse  des
Stadtrats  Kaiserslautern  vom  13.  Mai  1909  und  in  den  beiden  Protokollen  vom  27.  Oktober
  1909  niedergelegten  Festsetzungen  zuzustimmen,  und  die  darin  gegenüber  dem  Kreise
übernommenen  Verpflichtungen  anzunehmen.  Wir  erteilen  diesem  Beschlusse  Unsere
Genehmigung  und  verweisen  hiezu  auf  die  Ministerialentschließung  vom  4.  Juni  1910
Nr.  10843.

6.  Dem  Beschlusse  des  Landrats,  die  mit  der  Kreisoberrealschule  Kaiserslautern  verbundene
  mechanische  Lehrwerkstätte  unter  dem  Namen  „Fachschule  für  Maschinenbau  und
Elektrotechnik“  ohne  Anderung  ihrer  Eigenschaft  als  Nebenanstalt  der  Kreisoberrealschule  vom
1.  Januar  1910  ab  als  Kreisanstalt  zu  übernehmen,  haben  Wir  bereits  Unsere  Genehmigung
  erteilt  und  im  Anschlusse  hieran  die  zum  weiteren  Ausbau  der  Anstalt  gestellten
Personalanträge  genehmigt.

7.  Hinsichtlich  der  Zuschüsse  der  Distriktsgemeinde  Ludwigshafen  aRh.  zu  den  Kosten
der  Oberrealschule  dortselbst  verweisen  Wir  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums
des  Innern  vom  1.  August  1910.

8.  Die  Bereitstellung  von  Mitteln  für  einen  Fischereisachverständigen  wird  gerne

genehmigt.
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