Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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Abschied  für  den  Landrat  der  Pfalz  über  dessen  Verhandlungen  für  das  Jahr  1910.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
TZuitpol!,

von  Gottesz  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Gayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  der  Pfalz  in  seinen  Sitzungen  vom
8.  bis  20.  November  1909  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen  und  erteilen

hierauf  folgende  Entschließungen:
J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1908.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1908
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das

Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.
II.

Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1910.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirkes  beträgt  für  das  Jahr  1910
5514  144  A,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  55  141  A  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1910.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und  gefaßten
Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung.

1.  Gerne  genehmigen  Wir  die  vom  Landrate  bewilligte  Erhöhung  der  Dienstalterszulagen
für  das  in  den  ersten  10  Dienstjahren  stehende  Volksschullehrpersonal  und  der  Remunerationen
an  die  Distriktsschulinspektoren.