Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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nehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten hienach bei Erledigung derartiger Stellen die Besetzungsvorschläge zu bemessen. 
2. Hinsichtlich der die Bezüge des Lehrpersonals der Kreistaubstummenanstalt in 
Regensburg betreffenden Beschlüsse des Landrats wird auf die Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 20. März 1910 
Nr. 5739 verwiesen. 
3. Gerne genehmigen Wir die vom Landrate beschlossene Bewilligung der Mittel für 
die den Kreis treffende Beitragsleistung zur Verzinsung und Tilgung eines Bauanlehens 
für das projektierte neue Anstaltsgebäude der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung 
krüppelhafter Kinder in München. 
4. Den Beschlüssen zu dem Voranschlage der Ausgaben auf Wohltätigkeit erteilen 
Wir Unsere Genehmigung, soweit dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 
31. Dezember 1909 geschehen ist. 
5. Wegen der Besetzung der Stelle eines Leiters der neuen Heil= und Pflegeanstalt 
Wöllershof verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom 20. Juli 1910. 
6. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 28. August 1910. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. u. Wehner. Dr. v. pfaff. v. Prettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Englert.
	        
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