Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

742

Abschied  für  den  Landrat  von  Mittelfranken  über  dessen  Verhandlungen  für  das  Jahr  1910.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
Tii#tpol!.

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  BSayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Mittelfranken  in  seinen  Sitzungen
vom  8.  bis  20.  November  1909  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen  und
erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1908.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1908
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1910.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Mittelfranken  beträgt  für  das  Jahr  1910
7  992  053  —X,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  79920  JX  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1910.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und
gefaßten  Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung.

1.  Dem  Beschlusse  des  Landrats  wegen  Erhöhung  der  Funktionsbezüge  der  Bezirksoberlehrer
  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.