Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 53. 753 
% Festgesetzter 
Kap. Vortrag Betrag 
—1 
IV 2| Für den kulturtechnischen Dienst: 
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten « 
kulturtechnischen Dienst zu 44000.. . 11000— 
b) Für Kulturvorarbeiter 13 000 — 
3] Für sonstige Zwecke: 
a) zur Förderung der Pferdezucht. 5000 — 
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar: 
- 1. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung 
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt- 
. schaftlcchenBezirksaugschüssen.. 12000—— 
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver- 
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der 
neuen Grundbestimmungen. . 3000— 
3. an denselben weiteren Beitrag zur Unterstützung der 
T beiden mittelfränkischen Zuchtverbände .. 10000— 
c) an denselben für Förderung der Schweinezucht. 1 500— 
i d)zurHebungderKanmchenzucht . 100— 
; e) für Geflügelzucht 
: 1. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder 
und Reisekosten 1 000— 
l 2. zur Förderung der Geflügelzucht dem Misfräneisch 
1 Kreisgeflügelzüchterverbande . 300— 
i k)fü1Förderungdechschzuchtundzwar 
? 1BettragandenKreisfischeretverem.. 1 200— 
2. Zuschuß an denselben zum Gehalt des ereisfischerei 
sachverständigen 1 200— 
3. Prämien zum Schutze der Fischzucht für Etleguns 
von Fischotten . 100— 
4. Zuschuß an den Fischereiverein Altmühl 300— 
g) für Förderung der Bienenzucht dem Mittelfräntischen Kreis- 
bienenzüchterverbande 1 000— 
h) für Förderung der Obstbaumucht 
1. dem Kreisverbande mittelfränkischer Obstbauvereine 1 200— 
2. zur Unterstützung von Bezirks-, Distrikts= und Ver- 
bands-Obstbaumwärtern 4000— 
3. dem 1. Kreisobstbaulehrer Tagegelder und Reisekosten 600|— 
4. dem 2 Kreisobstbaulehrer 
a) Gehalt 1 800— 
b) Tagegelder. 1 200— 
c) Reisekosten. 400.— 
d) Regiekosten. 100— 
i) Zuschuß zum Neiseaversum d des ua r Weinban 
in Franken 400 — 
  
  
  
  
 
	        
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