Nr. 53. 753
% Festgesetzter
Kap. Vortrag Betrag
—1
IV 2| Für den kulturtechnischen Dienst:
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten «
kulturtechnischen Dienst zu 44000.. . 11000—
b) Für Kulturvorarbeiter 13 000 —
3] Für sonstige Zwecke:
a) zur Förderung der Pferdezucht. 5000 —
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar:
- 1. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt-
. schaftlcchenBezirksaugschüssen.. 12000——
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver-
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der
neuen Grundbestimmungen. . 3000—
3. an denselben weiteren Beitrag zur Unterstützung der
T beiden mittelfränkischen Zuchtverbände .. 10000—
c) an denselben für Förderung der Schweinezucht. 1 500—
i d)zurHebungderKanmchenzucht . 100—
; e) für Geflügelzucht
: 1. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder
und Reisekosten 1 000—
l 2. zur Förderung der Geflügelzucht dem Misfräneisch
1 Kreisgeflügelzüchterverbande . 300—
i k)fü1Förderungdechschzuchtundzwar
? 1BettragandenKreisfischeretverem.. 1 200—
2. Zuschuß an denselben zum Gehalt des ereisfischerei
sachverständigen 1 200—
3. Prämien zum Schutze der Fischzucht für Etleguns
von Fischotten . 100—
4. Zuschuß an den Fischereiverein Altmühl 300—
g) für Förderung der Bienenzucht dem Mittelfräntischen Kreis-
bienenzüchterverbande 1 000—
h) für Förderung der Obstbaumucht
1. dem Kreisverbande mittelfränkischer Obstbauvereine 1 200—
2. zur Unterstützung von Bezirks-, Distrikts= und Ver-
bands-Obstbaumwärtern 4000—
3. dem 1. Kreisobstbaulehrer Tagegelder und Reisekosten 600|—
4. dem 2 Kreisobstbaulehrer
a) Gehalt 1 800—
b) Tagegelder. 1 200—
c) Reisekosten. 400.—
d) Regiekosten. 100—
i) Zuschuß zum Neiseaversum d des ua r Weinban
in Franken 400 —